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Netflix geht weiter gegen Konten-Sharing vor

Zusatzgebühren für geteilte Netflix-Abos in weiteren Ländern Südamerikas

Nachdem Netflix im März angekündigt hat, härter gegen die eigentlich untersagte gemeinsame Nutzung von Netflix-Abos mit mehr als einem Haushalt vorzugehen, werden die Maßnahmen nun auf weitere Länder ausgewirkt. Dabei wird die genaue Vorgehensweise deutlich, auch wenn deutsche Nutzer vorerst noch nicht betroffen sind.

Im März wurden die strengeren Maßnahmen zunächst in Chile, Costa Rica und Peru getestet. Nächsten Monat werden sie auf Argentinien, die Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala und Honduras ausgeweitet. Das verkündete das Unternehmen per Newsletter, in dem es außerdem die „Wohnung hinzufügen“-Funktion als Alternative zu den Unterkonten für weitere Personen vorstellt. Letztere wurde im ersten Anlauf getestet, jetzt werden testweise zusätzliche Wohnungen zur Erweiterung des Netflix-Accounts hinterlegbar sein.

Bild: Netflix

Die Zahl der zusätzlichen Adressen bzw. Haushalte richtet sich offenbar nach den jeweiligen Abomodellen. Wer das Standard-Abo mit parallelen Streams auf zwei Geräten nutzt, kann zwei weitere Adressen hinterlegen, mit dem Premium-Abo sind bis zu drei zusätzliche Adressen möglich. Basis-Kunden mit SD-Auflösung und nur einzelnen Streams dürfen eine weitere Adresse im Konto hinterlegen. Für jeden zusätzlichen Haushalt fällt ein monatlicher Aufschlag von drei Euro an. Wer allerdings melden und nachweisen kann, dass das Konto auch an der zweiten Adresse nur von Personen desselben Haushalts genutzt wird, soll von den Extragebühren verschont bleiben.

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Quellen:
Redakteur Robin im grünen Pulli Robin Cromberg

... studiert Asienwissenschaften und Chinesisch an der Universität Bonn und ist als Redakteur hauptsächlich für die Ressorts der Eingabe- und Audiogeräte bei Allround-PC.com zuständig, schreibt aber auch über Produktneuheiten aus vielen anderen Bereichen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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