Xiaomi Pad 6 Serie: Snapdragon 8 Gen 1 und Dimensity 8100?

Neue Leaks zu den kommenden Tablets

Der chinesische Leaker Digital Chat Station hat erneut Informationen zum Xiaomi Pad 6 geteilt. Mindestens eins der vier Modelle soll mit dem Snapdragon 8 Gen 1 ausgestattet werden.

In mehreren Weibo-Beiträgen streut der Leaker neue Info-Häppchen zur kommenden Tablet-Reihe von Xiaomi, die bekanntermaßen vier Modelle umfassen soll. Zuvor wurde bereits bekannt, dass das günstigste Xiaomi Pad 6 einen Snapdragon 870 und damit immerhin ein 5G-Modem erhalten soll. Dem Pro-Modell wurde bislang ein Snapdragon 888 nachgesagt, Digital Chat Station spricht nun jedoch von einem Snapdragon 8 Gen 1. Dabei nennt er nicht die Plus-Variante, den neuesten Qualcomm-Chip spendiert Xiaomi seinen Tablets also noch nicht.

Mehrere Modelle mit Chips verschiedener Hersteller

Offenbar plant Xiaomi zudem, die Pad 6-Serie mit Chips verschiedener Hersteller auszustatten. So soll auch ein Modell mit MediaTek Dimensity 8100 in Planung sein. Das Flaggschiff-Tablet wird angeblich einen Akku mit 8.800 oder 9.000 mAh erhalten.

Damit würde die Akkukapazität nur geringfügig größer aus als beim Vorgänger ausfallen. Das Xiaomi Pad 5 besitzt einen 8.720-mAh-Akku und erschien hierzulande am 23. September 2021 für 399,90 Euro. Der chinesische Launch des Xiaomi Pad 6 wird im August 2022 erwartet, über die Preise der einzelnen Modelle ist dagegen noch nichts bekannt.

Mit * markierte Links sind Affiliate-Links. Mit dem Kauf über diesen Link erhalten wir eine Verkaufsprovision, ohne dass du mehr bezahlst.

Quellen:
Redakteur Robin im grünen Pulli Robin Cromberg

... studiert Asienwissenschaften und Chinesisch an der Universität Bonn und ist als Redakteur hauptsächlich für die Ressorts der Eingabe- und Audiogeräte bei Allround-PC.com zuständig, schreibt aber auch über Produktneuheiten aus vielen anderen Bereichen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

^