Joy-Con-Drift: Nintendo repariert Switch-Controller künftig kostenlos

Auch bei der Switch Lite

Die Joy-Cons der 2017 eingeführten Nintendo Switch haben seit jeher ein Drifting-Problem. Jetzt hat Nintendo offiziell verkündet, solche Controller mit „Responsiveness-Syndrom“ auch nach Ablauf der Garantie kostenlos zu reparieren oder auszutauschen.

Wer eine Nintendo Switch besitzt, hat vielleicht schon einmal das Problem des Joy-Con-Drifts erlebt. Dabei bewegen sich die Figuren oder die Kamera im Spiel von selbst, obwohl man die Analog-Sticks der Joy-Cons gar nicht berührt. Das kann sehr frustrierend sein und das Spielerlebnis beeinträchtigen.

Die Ursache für den Joy-Con-Drift ist eine Abnutzung der Sensoren an den Seiten der Konsole, die durch Staubpartikel oder Metallabrieb verursacht wird. Dieses Problem ist seit Langem bekannt und hat sogar zu einer Sammelklage gegen Nintendo in den USA geführt.

Nintendo hat nun reagiert und bietet eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Austausch für alle betroffenen Joy-Cons an, unabhängig davon, ob sie noch unter Garantie sind oder nicht. Das gilt sowohl für die normalen Joy-Cons als auch für die der Switch Lite.

Zwei Joy-Cons der Nintendo Switch in rot und blau.
Joy-Cons der Nintendo Switch (Bild: Nintendo)

Um die Joy-Cons reparieren zu lassen, muss man sich auf dem Nintendo-Reparaturportal anmelden oder registrieren und einige Angaben zur Konsole und den Joy-Cons machen. Dann lassen sich die Joy-Cons kostenlos an Nintendo einschicken. Kunden erhalten eine Nachricht von Nintendo, ob ihre Joy-Cons repariert oder ersetzt werden. Wenn ihr also unter dem Joy-Con-Drift leidet, zögert nicht, eure Joy-Cons einzuschicken und wieder ungestört zu spielen.

In bestimmten Fällen kann Nintendo die Reparatur allerdings ablehnen. Als Gründe dafür wird Folgendes genannt:

Nintendo kann eine kostenlose Behebung des Responsiveness-Syndroms im Zusammenhang mit Control Sticks von Joy-Con-Controllern ablehnen, wenn

(a) das Responsiveness-Syndrom durch Zubehör oder andere Gegenstände verursacht wurde, die zur Verwendung mit dem Controller vorgesehen sind, aber nicht von oder für Nintendo hergestellt wurden (unabhängig davon, ob sie dem Controller bei Erwerb beigelegen haben),

(b) der Controller im Verleih oder für kommerzielle Zwecke eingesetzt wurde,

(c) das Responsiveness-Syndrom durch Beschädigungen, Fahrlässigkeit Ihrerseits oder einer dritten Partei, unangemessenen Gebrauch, Modifikation sowie Verwendung mit Produkten, die nicht von Nintendo für die Verwendung mit einem Controller zur Verfügung gestellt, lizensiert oder autorisiert wurden, hervorgerufen wurde,

(d) der Controller von einer anderen Person oder Firma als Nintendo oder von Nintendo autorisierten Partnern geöffnet, modifiziert oder repariert wurde (außer, es besteht eindeutig kein Zusammenhang zwischen Responsiveness-Syndrom des Control Sticks und einer derartigen Öffnung, Modifikation oder Reparatur) oder wenn die Seriennummer des Controllers verändert, unleserlich gemacht oder entfernt wurde.

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Quellen:
Foto von Tim Metzger Tim Metzger

… schreibt seit 2020 für Allround-PC zu Technik aller Art und hat schon in jedem Ressort Artikel verfasst. Abseits des Redakteur-Jobs studiert Tim Technikjournalismus an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

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