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Balkonkraftwerke: 600 Watt Grenze gilt weiterhin, VDE arbeitet an neuer 800 Watt Norm

Solarpaket 1 gilt doch noch nicht...

Im Mai hat die Bundesregierung endlich das Solarpaket 1 beschlossen, mit dem Balkonkraftwerke nicht nur entbürokratisiert, sondern auch leistungsfähiger werden. Immerhin wird die maximal zulässige Einspeiseleistung hiermit auf 800 Watt angehoben. Allerdings gilt weiterhin die alte 600 Watt Begrenzung, wie das Wirtschaftsministerium gegenüber dem MDR bestätigt hat.

Das Solarpaket 1 umfasst einige neue Regelungen, die den Einsatz von Balkonkraftwerken vereinfachen sollen. Vor allem aber wird hiermit die maximal erlaubte Ausgangsleistung eines Wechselrichters auf das europäische Niveau angehoben. Dadurch lassen sich statt den bisherigen 600 Watt nun 800 Watt ins Netz einspeisen. Inzwischen haben auch die ersten Hersteller OTA-Updates für ihre Wechselrichter verteilt, mit denen die Bagatellgrenze angehoben wird. Wie sich jetzt aber herausstellt, sind weiterhin nur die alten 600 Watt erlaubt – zumindest bis auf Weiteres.

Zendure AIO 2400 Solarspeichersystem Hoymiles HMS800 2T Wechselrichter auf der Rückseite
Hoymiles HMS-800-2T Wechselrichter: Kann 800 Watt, darf aber nur 600 Watt einspeisen

800 Watt Norm kommt – aber erst Ende des Jahres

Dies bestätigte das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage des MDR. Grund hierfür ist demnach die fehlende Änderung der Normierung, die vom zuständigen Verband der Elektronik Informationstechnik oder kurz VDE erarbeitet wird. Die bisher fehlende Produktnorm zu Stecker-Solargeräten wird laut dem Ministerium derzeit entwickelt und soll noch vor Ende des Jahres vorliegen. Bis dahin gilt weiterhin die Grenze von 600 Watt. 

Derzeit darf der Wechselrichter einer Balkonsolaranlage eine Nennleistung von maximal 600 Watt beziehungsweise Voltampere haben.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Nutzung an Haushalts-Steckdosen offiziell nicht erlaubt

Auch an anderer Front stehen wohl noch Norm-Änderungen aus. Das Solarpaket 1 sieht vor, dass Balkonkraftwerke zukünftig an einer normalen Steckdose angeschlossen werden dürfen. Bisher ist es nämlich tatsächlich nicht gestattet, ein solches Kleinstkraftwerk an einer herkömmlichen Schuko-Steckdose zu nutzen. Es muss offiziell entweder mit einer Energiesteckvorrichtung angeschlossen, oder von einer Elektrofachkraft direkt verdrahtet werden. 

Ein Balkonkraftwerk darf nach den aktuell gültigen Regeln nicht an eine herkömmliche Haushaltssteckdose angeschlossen werden. 

Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik

Bereits jetzt werden viele Balkonkraftwerke allerdings direkt an einer normalen Haushalts-Steckdose genutzt. Die Verbraucherzentrale nennt hierfür einen ganz einfachen Grund: Die bisherige Regelung verbietet die Nutzung an einem solchen Stecker nicht explizit. Mit der kommenden Produktnorm sollen Haushalts-Steckdosen dann als „geeigneter Stecker“ aufgeführt werden.

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Quellen:
Arian Krasniqi Profilbild Arian Krasniqi Redakteur

Seit 2021 schreibt er News und Artikel für Allround-PC und kommt ursprünglich aus dem Bereich der Hardware-Komponenten. Inzwischen berichtet er aber auch über verschiedene Gadgets, Smartphones sowie Tablets und informiert als ehemaliger Umwelt­ingenieursstudent über Neuheiten im Bereich der PV-Technik.

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