Ford hat Anfang 2023 ein interessantes Patent angemeldet, das nun öffentlich gemacht wurde. Das Patent beschreibt ein System, das selbstständig Raser auf der Straße erkennen soll.
Autohersteller melden regelmäßig neue Patente an, die Technologien beschreiben, die bei zukünftigen Fahrzeugen zum Einsatz kommen könnten. Der US-Konzern Ford hat etwa am 12. Januar 2023 ein Patent bei der USTPO (United States Patent and Trademark Office) angemeldet, das jetzt auch öffentlich eingesehen werden kann. Demnach geht es in diesem Antrag um ein Geschwindigkeitsmesssystem – auf den ersten Blick nichts Besonderes. Allerdings soll das System nicht die eigene Geschwindigkeit, sondern die anderer Fahrzeuge messen.
Mobiler Blitzer neu gedacht: Messung wird direkt an die Behörde geschickt
Sobald eine Geschwindigkeitsüberschreitung durch das System erkannt wurde, kann es mithilfe einer Kamera das entsprechende Fahrzeug fotografieren. Das Bild wird dann über eine Internetverbindung an die zuständigen Behörden übermittelt. Somit würde das Fahrzeug zu einem mobilen Blitzer werden. Gegenüber Motor Authority hat Ford bereits bestätigt, dass das System in erster Linie für behördliche Fahrzeuge wie Polizeiautos gedacht ist.
Geschwindigkeitskontrollen wären für die Polizei dadurch “on the go” möglich. Ford betont zudem, dass die eigenen Fahrdaten nicht durch das System übermittelt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind allerdings keine Pläne seitens des Unternehmens bekannt, ein entsprechendes System zu implementieren. Hierzulande müssten die Sensoren außerdem geeicht sein, damit das Messergebnisse behördlich anerkannt werden kann.
EU möchte Tempolimit stärken
Natürlich kommt es im besten Fall gar nicht erst dazu, dass man von einem solchen System geblitzt wird. Das Intelligent Speed Assistance-System (ISA), das seit Juli 2024 in der EU bei Neufahrzeugen Pflicht ist, soll etwa für weniger Geschwindigkeitsübertretungen sorgen. Hierbei wird der Fahrer durch ein akustisches Signal gewarnt, sobald das Tempolimit überschritten wird.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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