Google hat vor dem Verkaufsstart seines neuen Google-TV-Streamers ein umfangreiches Software-Update für alle Geräte mit Google TV ausgerollt. Das Update bringt eine Vielzahl an Neuerungen im Bereich Smart-Home-Verwaltung und KI gestützte Infomitionenanzeige.
Neues Home Panel zur Steuerung von Smart-Home-Geräten
Eine zentrale Neuerung des Updates ist das Home Panel, das über die Schnelleinstellungen im Google TV-Interface zugänglich ist. Dieses Panel ermöglicht es, kompatible Smart-Home-Geräte wie Beleuchtung, Thermostate und Kameras direkt über den Fernseher zu steuern. Zusätzlich dazu wurde eine Funktion integriert, die es erlaubt, beim Betätigen der Türklingel eine Vorschau des Kamerabildes zu erhalten, ohne dafür den aktuellen Bildschirm beenden oder wechseln zu müssen.
KI generierte Bildschirmschoner und Medienübersicht
Das Update bringt außerdem eine Funktion zur Erstellung von Bildschirmschonern, die mithilfe künstlicher Intelligenz generiert werden. Nutzer können per Spracheingabe oder Texteingabe festlegen, wie der Bildschirmschoner aussehen soll. Alternativ können Fotos aus Google Fotos genutzt werden, um persönliche Erinnerungen auf dem Fernseher anzuzeigen.
Zudem findet auch Google Gemini Einzug in Google TV. Damit sollen künftig Zusammenfassungen und detaillierte Übersichten zu Serien und Filmen bereitgestellt werden. In den Zusammenfassungen sind dann auch Bewertungen von anderen Nutzern enthalten, um besser entscheiden zu können, welche Inhalte man sich als Nächstes ansehen kann.
Überarbeitete Freeplay-App und erweiterte Geräteunterstützung
Die Freeplay-App, die den Zugang zu über 150 kostenfreien Kanälen ermöglicht, wurde ebenfalls aktualisiert. Darüber hinaus wird Google TV künftig auf einer breiteren Palette von Geräten unterstützt, darunter neue Fernseher von Hisense und TCL sowie Projektoren von Epson, Vankyo und XGIMI.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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