Amazon hat den Verkauf der Fire TV Stick 4K-Modelle in Deutschland eingestellt. Betroffen sind sowohl der Fire TV Stick 4K Max als auch der Fire TV Stick 4K. Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit Nokia über Patente im Bereich der Videokomprimierungstechnologien.
Alternative Bestellmöglichkeiten im Ausland
Geräte ohne Unterstützung des H.265-Codecs, wie der reguläre Fire TV Stick und der Fire TV Stick Lite, sind weiterhin verfügbar. Auch der Fire TV Cube bleibt im Sortiment. Für deutsche Kunden stellt der Verkaufsstopp allerdings kein großes Hindernis dar. Durch den zollfreien Versand innerhalb der EU können die betroffenen Fire TV Sticks weiterhin in anderen Ländern gekauft werden.
Patentstreit um Videocodecs
Im Zentrum des Konflikts steht eine Klage von Nokia, die sich auf Technologien zur Videokomprimierung bezieht, speziell auf die Codecs H.264 und H.265 (HEVC). Diese Technologien tragen dazu bei, die Datenmenge beim Streaming zu reduzieren und somit Bandbreite zu sparen. Nokia wirft Amazon vor, ohne entsprechende Lizenz auf das Patent EP2375749 zuzugreifen, welches diese Technologien schützt. Interessanterweise geht Nokia bei solchen Klagen nicht direkt gegen den Chiphersteller wie MediaTek vor, sondern gegen die Hersteller der Endgeräte.
Gerichtsurteil zugunsten von Nokia
In der ersten Instanz entschied das Landgericht München zugunsten von Nokia. Das Gericht ist bekannt für seine patentrechtlich klägerfreundlichen Urteile. Allerdings hat Amazon Berufung eingelegt, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Amazon argumentiert, dass die von Nokia geforderten Lizenzgebühren im Vergleich zu anderen Industriepartnern unverhältnismäßig hoch seien.
Wir halten die Entscheidung des Landgerichts München für falsch und sind zuversichtlich, dass die Situation bald gelöst sein wird. […] Nokia verlangt mehr als all diese Unternehmen zusammen und hat unser faires und branchenübliches Angebot abgelehnt.
Amazon
Durchsetzung des Urteils
Obwohl das Urteil noch nicht endgültig ist, hat Nokia beschlossen, die Entscheidung vorläufig zu vollstrecken. Dafür muss das Unternehmen eine Kaution hinterlegen, deren Höhe nicht bekannt ist. Sollte Amazon im Berufungsverfahren gewinnen, wird die hinterlegte Summe als Entschädigung an Amazon ausgezahlt.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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