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The Crew: Ubisoft widerruft Lizenzen und macht Rennspiel unspielbar – Klage eingereicht

Stop Killing Games!

Erst vor wenigen Monaten hat Ubisoft die Server für das Rennspiel „The Crew“, das ursprünglich 2014 erschienen ist, abgeschaltet. Nun geht der französische Entwickler noch einen Schritt weiter und widerruft die Lizenzen der Käufer. Gamer können dadurch nicht mehr auf das Spiel zugreifen.

Vor Kurzem hat Ubisoft „The Crew“ von den Verkaufsplattformen Steam und Ubispoft Connect entfernt, wodurch sich das Spiel nicht mehr auf offiziellem Wege kaufen lässt. Wer das Spiel zuvor noch gekauft hat, verliert zudem mit sofortiger Wirkung den Zugriff darauf. Demnach lässt sich das Game ab sofort weder online noch offline spielen.

Spieler verlieren Zugriff auf „The Crew“

Dabei bleibt es aber nicht, denn das Spiel lässt sich auch nicht mehr bei Ubsioft Connect in der Spieleauswahl finden. Stattdessen wird The Crew in den neuen Bereich „inaktive Games“ verschoben. Wer das Spiel hierüber aufrufen möchte, bekommt die Mitteilung „Du hast keinen Zugriff mehr auf dieses Spiel. Aber schau doch mal im Store vorbei, um dein Abenteuer fortzusetzen“. Ubisoft widerruft also aktiv die gekauften Lizenzen der Spieler – ohne Erstattung, versteht sich.

Leider beweist die aktuelle Situation rund um The Crew, dass wir uns Spiele nicht wirklich kaufen, sondern nur ein Nutzungsrecht erwerben. Das Spiel lässt sich nach aktuellem Stand nicht mehr spielen. Selbst Versuche, das Game aus dem Installationsverzeichnis zu starten, sind gescheitert. In der Steam-Version des Spiels wird die Eingabe eines Produktschlüssels verlangt. Andere Versuche enden damit, dass nur ein Demomodus abgespielt wird.

Klage & „Stop Killing Games“ – gegen das Spielesterben

Die Community reagiert enttäuscht und wütend auf diese Entwicklung. Entsprechend verwundert es nicht, dass zwei Betroffene jetzt Klage gegen den Publisher eingereicht haben. Die Klage behauptet, dass vielen Spielern nicht bewusst sein wird, dass sie rechtlich nur eine Lizenz für die Nutzung der Software erwerben – selbst, wenn eine physische Kopie gekauft wurde. Die Anwälte argumentierten in der Anklageschrift wie folgt:

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen einen Flipperautomaten und Jahre später betreten Sie Ihren Hobbyraum, nur um festzustellen, dass alle Flipperhebel fehlen, die Kugel und die Bumper verschwunden sind und der Monitor, der stolz ihren Highscore anzeigte, entfernt wurde. Es stellt sich heraus, dass der Flipperhersteller beschlossen hat, in Ihr Zuhause einzudringen, das Innere des Flipperautomaten zu entfernen und Ihnen die Möglichkeit zu nehmen, das Spiel zu spielen, das Sie gekauft haben und von dem Sie dachten, es zu besitzen.

Als Reaktion auf Ubisofts Vorgehen hat Ross „Accursed Farms“ Scott, ein bekannter Gaming-YouTuber, die Kampagne „Stop Killing Games“ ins Leben gerufen. Diese Initiative setzt sich dafür ein, das Abschalten von Spielen und den Entzug von Nutzungsrechten zu hinterfragen und zu stoppen. Inzwischen haben über 379.000 Menschen die Petition unterschrieben, in der entsprechende Gegenmaßnahmen gegen das Spieler-Sterben gefordert werden. Falls ihr die Petition ebenfalls unterzeichnen möchtet, könnt ihr das auf der offiziellen Seite der Europäischen Bürgerinitiative. Eine Reaktion seitens Ubisoft gab es bereits: Um einen weiteren Shitstorm zu vermeiden, werden The Crew 2 und Motorfest Offline-Modi erhalten, damit die Spiele auch nach der Serverabschaltung spielbar bleiben.

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Beitrag erstmals veröffentlicht am 15.04.2024

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Quellen:
Max Jambor @ Allround-PC Max Jambor Redakteur

Als angehender Technikjournalist, ist er hauptsächlich für die Bereiche Mobile und Wearables zuständig und kümmert sich um News sowie Testberichte von Smartphones, Tablets, Smartwatches und Kopfhörern. In seiner Freizeit verfolgt er die neuesten Entwicklungen im Bereich Consumer Electronics und Künstlicher Intelligenz. Wenn er mal nicht am PC sitzt, trifft man ihn im Fitnessstudio, auf Reisen oder beim Feiern mit Freunden.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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