In den vergangenen Monaten haben einige Verkehrsbetriebe angekündigt, dass die Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV verboten wird. Das betrifft Betriebe in vielen Bundesländern in der gesamten Republik. Ab dem 1. Mai 2024 wird die Mitnahme von E-Scootern in den Fahrzeugen des Berliner ÖPNV nicht mehr gestattet sein.
TÜV bewertet die Sicherheit von E-Scootern positiv
Dieser Schritt wurde aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Brandsicherheit der in den Scootern verbauten Lithium-Ionen-Akkus beschlossen, die in aktuellen brandschutztechnischen Untersuchungen bemängelt wurden. Entgegen der Entscheidung der Verkehrsbetriebe hat der TÜV eine gegensätzliche Position in einer Pressemitteilung vom 29. April 2024 eingenommen. Der TÜV stellt fest, dass die in Deutschland offiziell zugelassenen E-Scooter ein vergleichbares Niveau an Sicherheit und Brandschutz bieten, wie es bei E-Bikes der Fall ist.
Sicherheitsprüfungen der E-Scooter vor der Zulassung
Nach Aussagen von Richard Goebelt, dem Bereichsleiter für Fahrzeug und Mobilität beim TÜV, müssen alle marktgängigen E-Scooter vor der Erteilung einer Straßenzulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt umfangreichen, unabhängigen Sicherheitskontrollen standhalten. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Prüfungen ist die Überprüfung der Batteriesicherheit, die zur Gewährleistung eines hohen Brandschutzniveaus führt.
Kritische Betrachtung des Mitnahmeverbots
Die Entscheidung über die Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV obliegt den Betriebsverantwortlichen, die bei ihren Sicherheitsabwägungen verschiedenste Aspekte in Betracht ziehen müssen. Dennoch sehen wir ein Mitnahmeverbot kritisch, da E-Scooter über ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie Pedelecs verfügen und mit der unabhängigen Drittprüfung als Voraussetzung für die Allgemeine Betriebserlaubnis eine zusätzliche Sicherheitsebene eingezogen ist.
Richard Goebelt – TÜV Director Automotive & Mobility
Vorsicht bei nicht geprüften E-Scootern
Neben den Sicherheitsbewertungen warnt der TÜV auch vor dem Kauf von sogenannten Grauimporten. Diese Produkte sind nicht für den deutschen Markt zugelassen, haben keine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und wurden nicht nach den strengen deutschen Sicherheitsvorschriften geprüft. Die Verwendung solcher E-Scooter stellt ein erhebliches Risiko dar, da sie nicht den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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