In Deutschland mussten Lenovo und sein Tochterunternehmen Motorola im Mai 2024 den Verkauf einiger ihrer Produkte einstellen. Das Landgericht München hatte festgestellt, dass die Unternehmen ein Patent von InterDigital, einem US-Technologieentwickler, unerlaubt genutzt haben. Doch, was für Geräte sind ab sofort vom Verkauf ausgeschlossen?
Aufgrund einer Patentverletzung resultiert ein Vertriebsverbot für alle Smartphones, Notebooks und weitere Produkte von Lenovo und Motorola, die mit einem Mobilfunkmodem ausgestattet sind. Das Verbot betraf also Geräte, die mit LTE- oder 5G-Technologie funktionieren und dafür auf ein WWAN-Modem zurückgreifen.
Konkret geht es um „alle Motorola-Smartphones sowie alle mobilfunkfähigen Laptop-PCs, Laptop/Tablet-Hybridgeräte, Desktop-PCs und Workstations sowie Tablet-Computer„, so Lenovo. Geräte ohne Mobilfunkfunktion, und somit ein Großteil der Lenovo-Computer, waren davon nicht betroffen. Der Streit entzündete sich um die Bedingungen der Lizenzgebühren, die InterDigital für die Nutzung seines Patents fordert. Lenovo behauptet, die geforderten Konditionen seien unfair und diskriminierend, während InterDigital angibt, Lenovo habe ein angemessenes Angebot abgelehnt.
Lenovo hat zwar gegen das Urteil direkt Berufung eingelegt, aber das Verbot war bereits wirksam, weil InterDigital eine Sicherheitsleistung von vier Millionen Euro beim Gericht hinterlegt hatte. Diese Kaution ermöglicht die sofortige Vollziehung des Verbots, während das Berufungsverfahren noch andauert. Ähnliches haben wir zuletzt – erneut – bei OnePlus gesehen.
Patentstreit vorbei: Motorola und Lenovo dürfen wieder verkaufen
Nun aber die gute Nachricht: Nach rund fünf Monaten wurde der Patentstreit endlich niedergelegt und Motorola und Lenovo dürfen wieder im eigenen Onlineshop verkaufen. Bestätigt wurde dies von Motorola in einem Facebook-Beitrag, der allerdings nicht von einem Patentstreit, sondern von einer „Auszeit“ spricht. Uns gegenüber hat sich Lenovo wie folgt geäußert:
Lenovo und InterDigital haben alle ausstehenden Rechtsstreitigkeiten eingestellt oder beendet und führen ein Schiedsverfahren durch, um die Bedingungen für eine Lizenz für die Patente von InterDigital festzulegen.
Lenovo
Motorola Edge 50 Serie und Razr 50 wieder verfügbar
Mit dem Ende des Verkaufsverbots dürfen auch die Motorola Edge 50 Serie und das Razr 50 Ultra in Deutschland verkauft werden, womit vor allem im Mittelklasse- und Foldable-Bereich wieder mehr Konkurrenz existiert. das Edge 50 Fusion gibt es derzeit mit 256 GB Speicher etwa für 359 Euro (hier kaufen), während das Razr 50 Ultra für 999 Euro (hier kaufen) den Besitzer wechselt.
Unternehmen musste Produktangebot reduzieren
Das Münchner Gericht hat die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckung des Urteils getroffen, was bedeutet, dass der Verkauf, das Angebot und die Einfuhr der betroffenen Produkte in Deutschland untersagt sind. Zusätzlich besteht eine Verpflichtung für Lenovo und Motorola, Schadenersatz zu leisten, dessen Höhe noch festgelegt wird.
Als Reaktion auf das Gerichtsurteil haben die beiden Unternehmen auch ihre deutschen Internetseiten angepasst. So werden bei Lenovo keine Notebooks gelistet, die mit einem Mobilfunkmodem ausgestattet sind und auch Motorola hat sein Produktangebot auf nicht betroffenes Zubehör wie zwei Kopfhörer und Ladeadapter reduziert.
Beitrag erstmals veröffentlicht am 13.05.2024
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