Wer sich in nächster Zeit einen E-Scooter anschaffen möchte, muss sich auf Änderungen einstellen. Das Bundesverkehrsministerium unter Bundesminister Wissing hat bereits im August 2024 einen Entwurf vorgelegt, der ein neues Regelwerk für die elektrischen Tretroller umfasst. Nun treten die ersten Änderungen zum 1. April 2025 in Kraft.
In erster Linie sollen die Regelungen für E-Scooter weiter an die für Fahrräder angepasst werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass E-Scooter Fahrer an einer roten Ampel ebenfalls den Grünpfeil nutzen können. Zudem gilt das Verkehrszeichen „Radverkehr frei“ auch für die kleinen Roller. Wenn ein Gehweg oder eine Fußgängerzone für Räder freigegeben ist, sollen auch E-Scooter mit Schrittgeschwindigkeit durchfahren dürfen. Daneben wird ebenfalls das Nebeneinanderfahren ab dem 1. April erlaubt, solange der übrige Verkehr davon nicht behindert wird.
Das letzte Wort liegt bei den Kommunen
Kommunen haben jetzt bis April 2026 Zeit, um individuelle Sonderregelungen für E-Scooter zu erlassen. So können Gemeinden prüfen, ob Fußgängerzonen tatsächlich für E-Scooter freigegeben werden oder ob ein explizites Verbot ausgesprochen wird. Städte und Gemeinden können außerdem das Parken von E-Scooter stärker regulieren und Verbotszonen einrichten. Selbst die Anzahl der erlaubten Scooter pro Innenstadtgebiet könnte reguliert werden. Beides würde jedoch vor allem Sharing-Scooter betreffen – Parkverbotszonen gibt es zudem auch jetzt schon.
Höhere Bußgelder sollen mehr Ordnung bringen
Des Weiteren sollen Verstöße, wie das unerlaubte Fahren auf Gehwegen oder das Mitführen einer zweiten Person, stärker geahndet werden. So steigen die Bußgelder von derzeit 15 Euro auf mindestens 55 Euro, wobei die Strafe bei Gefährdung sogar noch höher ausfällt.
E-Scooter: Höhere technische Voraussetzungen kommen 2027
Die neuen Regeln sehen außerdem vor, das E-Scooter künftig über integrierte Blinker verfügen sollen. Viele aktuelle Modelle, wie der Xiaomi Electric Scooter 4 Pro (Test), besitzen bereits Blinker. Ältere Modelle wie der beliebte Xiaomi Electric Scooter 1S verfügen jedoch über keine entsprechende Lichtanlage. Ab 2027 müssen alle neu zugelassenden E-Scootern mit Blinkern ausgestattet sein, wobei ältere Fahrzeuge Bestandsschutz genießen. Des Weiteren gelten dann ebenso höhere Sicherheitsstandards für Akkus nach DIN EN 17128 sowie neue Vorschriften zur Bremsanlage. So müssen E-Scooter zukünftig zwei separate Bremssysteme besitzen. Auch Stabilitätstests werden verpflichtend.

Es gibt bereits einige E-Scooter auf dem Markt, die über integrierte Blinker verfügen. Blinker an E-Scootern bieten gegenüber dem Hand-Ausstrecken den Vorteil, dass sie die Absicht des Fahrers klar und sichtbar für alle Verkehrsteilnehmer signalisieren. Sie sind zudem besonders bei schnellerer Fahrt sicherer und bequemer, da der Fahrer beide Hände am Lenker behalten kann. Folgende aktuelle Modelle sind mit einer solchen Lichtanlage ausgestattet:
Beitrag erstmals veröffentlicht am 01.08.2024
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hallo und guten Tag das wir besser blenken auf dem Fahrrad auch bekommen dan wenig Unfälle. MfG
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