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Amazon Prime Kunden zahlen zu viel: Klage gegen Preiserhöhung erfolgreich

Amazon geht wahrscheinlich in Berufung

Im Sommer 2022 hatte Amazon die Preise für das Prime-Abonnement deutlich erhört – bis zu 30 % mehr müssen Amazon Prime Kunden seitdem bezahlen. Nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW hat das Landgericht Düsseldorf die zugrunde liegende Preisanpassungsklausel als unzulässig beurteilt.

Seit dem 15. September 2022 zahlen Prime-Kunden deutlich mehr – Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit “generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation”. Dadurch stieg der Preis für das Monatsabo von 7,99 Euro auf 8,99 Euro und der Preis für das Jahresabo von 69 Euro auf 89,90 Euro. Für das Jahresabo werden seit der Erhöhung also rund 30 % mehr verlangt, was einem ziemlich heftigen Anstieg entspricht. 

Verbraucherzentrale NRW erringt Erfolg gegen Amazon

Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen diese Preisanpassung geklagt und hat nun vom Amtsgericht Düsseldorf recht bekommen. Der Grund für die Klage: Die Preisanpassung wurde ohne die explizite Zustimmung der Kunden durchgeführt. “Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt“ – so Wolgang Schuldzinki, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. 

Noch ist das Urteil aus Düsseldorf allerdings nicht rechtskräftig. Vermutlich wird Amazon gegen in das Urteil in Berufung gehen, worauf auch ein offizielles Statement gegenüber ComputerBase spricht. Laut einer Amazon Sprecherin werde man “das Urteil gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten”.

Was bedeutet das Urteil von uns?

Viele werden sich jetzt allerdings die Frage stellen, was das für Abonnenten bedeutet. Laut der Verbraucherzentrale NRW haben Kunden in Deutschland seit dem Inkrafttreten der Preiserhöhung bei jährlicher Zahlung rund 62,70 Euro zu viel für Amazon Prime bezahlt. Bei monatlicher Zahlung waren es immerhin 28 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste Amazon einen insgesamt dreistelligen Millionenbetrag an die Kunden zurückzahlen. 

Falls Amazon von sich aus keine Erstattung vornimmt, plant die Verbraucherzentrale eine Abhilfeklage gegen den Versandriesen. Kunden können sich dieser Klage anschließen und bekommen das Geld im Falle eines Erfolgs automatisch zurück. Betroffene können sich etwa über den Newsletter der Verbraucherzentrale NRW darüber informieren, wann das entsprechende Klageregister öffnet. 

Nicht die erste Klage gegen Amazon

Das Klageregister gegen den Video-Streaming-Service Amazon Prime Video ist bereits geöffnet. Der Hintergrund hier: Seit dem 5. Februar 2024 schaltet Amazon Werbung auf Prime Video, wobei den Kunden ein neues werbefreies Abo gegen einen Aufpreis von monatlich 2,99 Euro angeboten wurde. Laut der Verbraucherzentrale sind solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages ohne Zustimmung der Verbraucher rechtswidrig.

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Arian Krasniqi Profilbild Arian Krasniqi Redakteur

Seit 2021 schreibt er News und Artikel für Allround-PC und beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit verschiedenen Hardware-Komponenten. Bei APC ist er unter anderem Experte für Gehäuse, Luft- und Wasserkühlungen, bringt aber auch Expertise für CPUs und GPUs mit.

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