Die VDE hat die neue Norm für Balkonkraftwerke finalisiert und veröffentlicht. Der Einsatz an einer herkömmlichen Schuko-Steckdose ist nun offiziell erlaubt, unterliegt aber strengen Regulierungen.
Was ist ein Balkonkraftwerk und was darf so eine Anlage können? Genau das regelt der VDE mit der Norm DIN VDE V 0126-95, welche eigentlich schon vor einigen Monaten erscheinen sollte. In erster Linie erlaubt die DIN-Norm jetzt offiziell, dass Balkonkraftwerke an einer normalen Steckdose genutzt werden dürfen. In der Praxis ist das allerdings schon seit langer Zeit Realität – fast alle Anlagen werden bereits mit einem Schuko-Stecker angeschlossen.
Bis 960 Watt Schuko, danach Wieland-Zwang
Allerdings ist die Nutzung an einer regulären Steckdose nur erlaubt, wenn die Gesamtleistung des Balkonkraftwerks 960 Watt nicht überschreitet. Somit dürfen offiziell nur zwei 480 Watt Module an einem Wechselrichter hängen. Der VDE gibt offiziell an, dass hiermit Brände verhindert werden sollen. Problematisch sind hier wahrscheinlich alte Installationen, längere oder schlecht gelegte 1,5 mm2-Leitungen und 800 Watt Dauerleistung durch DC-Overzising. Auch der Spannungsabfall ist ein Problem.

Anlagen ab 2.000 Watt sind keine Balkonkraftwerke mehr
Größere Anlagen ab 961 Watt und bis 2.000 Watt müssen wiederum über einen speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker – einem Wieland-Anschluss – angebunden werden. Zudem wird für die Installation eine Elektrofachkraft benötigt. Das macht größere Systeme jedoch deutlich teurer und daher unattraktiver. Anlagen ab 2.000 Watt Gesamtleistung gelten wiederum nicht mehr als Balkonkraftwerk, sondern als reguläre Dach-PV-Anlagen.
800 Watt Einspeiselimit sind offiziell
Des Weiteren dürfen Wechselrichter ab sofort offiziell bis zu 800 Watt in das heimische Hausnetz einspeisen. Tatsächlich unterstützen die typischen Wechselrichter, etwa von Hoymiles, Zendure, Anker oder Huawei, schon länger die 800-Watt-Grenze. Der Strom kommt entweder vom Balkonkraftwerk direkt, oder vom Akkuspeicher.

Akkuspeicher: Kein Teil der Norm, eigene Vorschriften folgen
Aber: Akkuspeicher sind nicht Teil der neuen Norm. Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V. soll es für Solarspeicher künftig eigene Vorschriften geben. Unter anderem soll hierfür die Installation eines Stromsensor durch eine Elektrofachkraft verpflichtend sein sowie eine Registrierung beim Markstammdatenregister. Auch eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber muss erfolgen.
Schon heute sind viele kleine Speicher im privaten Einsatz, vor allem in Kombination mit großen Anlagen über 1.000 Watt Leistung. Und diese Speicher sind darauf ausgelegt, mit wenigen Handgriffen einsatzbereit zu sein. Auch hier eine Installation durch einen Elektriker und zusätzliche Technik zu fordern, mindert die Attraktivität enorm.
Mit * oder markierte Links sind „Affiliate-Links“. Mit dem Kauf über diesen Link erhalten wir eine Verkaufsprovision, ohne dass du mehr bezahlst.
Quellen:


