Verstößt Cheat-Software gegen das Urheberrecht von Spiele-Entwicklern? Genau darüber hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.
Cheatcodes gehören fest zur Gaming-Welt: Während die praktischen Codes früher vor allem zu Testzwecken implementiert wurden, vereinfachen sie heute das Gameplay von Spielen. In vielen Games, etwa in Die Sims 4, sind Cheat-Konsolen sogar fest integriert und können frei von Spielern genutzt werden. Eine Alternative hierzu ist eine Cheat-Software, mit der sich Optionen im Spiel zusätzlich oder früher freischalten lassen. Gegen solche Software hatte Sony zuletzt geklagt und sich auf das Urheberrecht berufen. Explizit ging es um ein altes Rennspiel auf der Playstation Portable.
BGH: Cheat-Software ist erlaubt
Mit der Cheat-Software wurden frühzeitig Fortschritte und ein längerer Boost freigeschaltet. Sony wollte den Vertrieb der Software untersagen lassen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof allerdings entschieden, dass das Urheberrecht nicht durch Cheat-Software verletzt wird. Die Software läuft laut dem Gerichtsurteil nur parallel zum Spiel und greift nicht auf die Daten des Spiels zu, also nicht auf den Quell- und Objekt-Code. Stattdessen nutzt die Software lediglich variable Daten, die im Arbeitsspeicher zwischengespeichert wurden.
Damit hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt, laut dem keine Urheberrechtsverletzung nach EU-Recht vorliegt. Das Urheberrecht schützt demnach ausschließlich die geistige Schöpfung, nicht aber die Funktionalität des Spiels. Somit darf entsprechende Software weiter vertrieben werden. Wer sich für das vollständige Urteil interessiert, findet weitere Details zur Rechtsprechung in der entsprechenden Pressemitteilung.
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Quellen:


