Die Bundesregierung hat den offiziellen Start für die Einführung eines digitalen Führerscheins beschlossen. Das Bundeskabinett informierte in dieser Woche über die entsprechenden Pläne, wonach das digitale Dokument bis Ende 2026 bundesweit verfügbar sein soll.
Führerschein künftig auch digital verfügbar
Künftig sollen der Führerschein und andere Fahrzeugdokumente in digitaler Form auf dem Smartphone gespeichert werden können. Laut Bundesverkehrsministerium ist vorgesehen, den digitalen Führerschein „bis Ende 2026 zur Verfügung zu stellen“. Bürgerinnen und Bürger sollen damit unkompliziert und ohne zusätzliche Unterlagen ihre Fahrberechtigung nachweisen können – etwa bei Verkehrskontrollen oder bei Mietwagenfirmen. Der klassische Führerschein bleibt aber weiterhin gültig. Der neue digitale Führerschein wird lediglich als zusätzliche Option angeboten. Er soll den Alltag erleichtern und als Ersatz dienen, wenn man seine Geldbörse mit dem Führerschein nicht dabeihat.
Digitale Lösungen auch fürs Parken
Neben dem digitalen Führerschein plant die Bundesregierung weitere digitale Verbesserungen, etwa beim Parken. Künftig könnten Parkvorgänge über Apps oder QR-Codes abgewickelt werden, anstatt physische Tickets zu ziehen. Mithilfe automatischer Kennzeichenscanner sollen parkende Fahrzeuge erfasst werden. Kommunen erhalten dadurch die Möglichkeit, mehr Daten über Auslastung, Parkdauer und Nutzerverhalten zu sammeln.
Zudem kann das Ordnungsamt mit Scannern den Personalbedarf bei der Parkraumüberwachung senken und effizienter arbeiten. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt soll digitaler werden: Fahrzeugdaten sollen künftig über ein Online-Portal abrufbar sein. Durch Eingabe der Fahrgestellnummer können Nutzer Informationen zu Rückrufen und technischen Details direkt einsehen.
Handel mit Punkten in Flensburg wird verboten
Darüber hinaus soll auch der bislang in einer rechtlichen Grauzone liegende Handel mit Punkten in Flensburg künftig untersagt werden. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, sowohl das Angebot als auch den Versuch des Handelns zu verbieten. Bei gewerbsmäßigem Punktehandel drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
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Quellen:


