Das Premium-Abo von Disney+ zeichnet sich vor allem durch die Unterstützung für Dolby Vision, HDR10+ und 3D-Inhalte aus. Nun aber streicht der Streaminganbieter diese Features in Deutschland – doch was steckt dahinter?
Seit ungefähr einem Monat können deutsche Disney+ Nutzer trotz Premiumabo keine Inhalte in Dolby Vision und HDR10+ abrufen. Zuerst wurde vermutet, dass es sich dabei um einen technischen Fehler handelt. Inzwischen ist jedoch klar, dass Disney diese Funktionen absichtlich deaktiviert hat. Entsprechend sind auch alle Hinweise auf der Support-Seite entfernt worden, wie man die Qualitätsmodi aktivieren kann. Stattdessen werden User jetzt mit der Nachricht begrüßt, dass „3D-Inhalte sind in Deutschland zurzeit nicht auf Disney+ verfügbar“ sind. In anderen Ländern scheinen Dolby Vision, HDR10+ und 3D-Inhalte weiterhin verfügbar zu sein.
Patentstreit führt zur Entfernung der Inhalte
Der Grund hierfür wurde seitens Disney noch nicht genannt. Vermutet wird allerdings, dass der Auslöser ein Patentrechtsstreit mit dem US-Konzern InterDigital ist. Im vergangenen November entschied das Münchner Landgericht, dass Disney+ beim Streaming von Inhalten im dynamischen HDR-Format gegen Rechte von InterDigital verstößt. Wegen einer einstweiligen Verfügung vom Gericht gegen Disney+ waren sie gezwungen, die jeweiligen Inhalte zu entfernen.
InterDigital sorgt öfter für Patentstreitigkeiten
Bei InterDigital handelt es sich um einen größeren Patenthalter, welcher Patentrechte an andere Unternehmen verkauft. Daneben werden die eigenen Patentrechte genutzt, um Patentverletzungen bei verschiedenen Unternehmen vor Gericht geltend zu machen. Unbekannt ist InterDigital dabei nicht – das Patent-Unternehmen hat sich bereits mit Microsoft, Samsung, Lenovo, Oppo, Nokia, Huawei und ZTE angelegt. Kritiker bezeichnen InterDigital daher gerne als Patenttroll – also als Firma, die Patente nur zur finanziellen Verwertung hält.
Es bleibt abzuwarten, wie der Rechtsstreit zwischen InterDigital und Disney ausgehen wird bzw. inwiefern sich die beiden Unternehmen einigen werden. In jedem Fall werden die Funktionen des Premium-Abos bis zum Abschluss der Verhandlungen nicht für zahlende User zur Verfügung stehen.
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