Bestellungen bei Temu, AliExpress, Shein und anderen Shops außerhalb der EU könnten schon bald erneut teurer werden. Nachdem seit Juli bereits eine pauschale Zollabgabe für günstige Direktimporte gilt, führt die Europäische Union nun zusätzlich eine neue Bearbeitungsgebühr ein. Spätestens ab dem 1. November 2026 soll diese für entsprechende E-Commerce-Sendungen erhoben werden.
Neue Bearbeitungsgebühr startet spätestens im November
Die neue Gebühr ist Teil der umfassenden Reform des europäischen Zollsystems, die inzwischen endgültig beschlossen wurde. Die entsprechende Verordnung wurde am 16. September unterzeichnet. Konkret sieht die neue Regelung eine feste Bearbeitungsgebühr für Waren vor, die im Rahmen von Fernverkäufen aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden. Damit sollen unter anderem die Kosten für Datenprüfung, Risikoanalyse, Infrastruktur und Zollkontrollen gedeckt werden.
Wie hoch die Gebühr tatsächlich ausfallen wird, steht derzeit allerdings noch nicht fest. Den genauen Betrag muss die EU-Kommission noch festlegen. Für Waren, die zunächst über spezielle Zolllager in der EU abgewickelt werden, soll eine niedrigere Gebühr gelten. Direkt beim Kunden soll die Gebühr grundsätzlich nicht erhoben werden. Zahlen muss sie derjenige, der auch für die entsprechenden Zollabgaben verantwortlich ist. Das schließt allerdings nicht aus, dass Händler oder Plattformen die zusätzlichen Kosten über höhere Preise oder Versandkosten weitergeben.
3-Euro-Zoll gilt bereits seit Juli
Für günstige Direktimporte ist es bereits seit dem 1. Juli 2026 teurer geworden. Seitdem gilt für Sendungen mit einem Wert von weniger als 150 Euro eine vorübergehende Zollabgabe von 3 Euro. Diese wird allerdings nicht einfach einmal pro Paket berechnet, sondern für jede unterschiedliche Warenkategorie innerhalb der Sendung. Enthält ein Paket beispielsweise Produkte aus drei verschiedenen Zollkategorien, können entsprechend 9 Euro Zoll anfallen. Sobald der neue EU Customs Data Hub 2028 für den E-Commerce vollständig zum Einsatz kommt, sollen stattdessen jedoch die normalen Zollsätze bereits ab dem ersten Euro Warenwert gelten.
Temu und AliExpress werden stärker verantwortlich
Nicht-EU-Plattformen beziehungsweise Verkäufer, die Waren direkt an Kunden innerhalb der Europäischen Union verkaufen, werden künftig zollrechtlich als Importeure behandelt. Damit sind sie unter anderem dafür verantwortlich, korrekte Angaben zu liefern, anfallende Abgaben zu bezahlen und die Einhaltung der geltenden EU-Vorschriften sicherzustellen.
Hintergrund der Reform ist vor allem die stark gestiegene Zahl an E-Commerce-Sendungen. Nach Angaben des EU-Rats wurden 2025 rund sechs Milliarden E-Commerce-Pakete in der EU abgewickelt. Mehr als 90 Prozent davon kamen aus China. Der zentrale EU Customs Data Hub wird für E-Commerce-Unternehmen ab Juli 2028 verpflichtend und soll die bisherigen nationalen Systeme langfristig ablösen.
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Quellen:

