Künstliche Intelligenz entsteht nicht aus dem Nichts, sondern muss trainiert werden. Während Unternehmen wie OpenAI dafür auf Daten aus dem Internet zurückgreifen, nutzen xAI und ab morgen auch Meta Nutzerdaten der eigenen Social-Media-Konsumenten.
KI-Training startet am 27. Mai
Wie das Unternehmen angekündigt hat, beginnt das Training von Meta AI mit öffentlich zugänglichen Nutzerdaten von Facebook und Instagram am 27. Mai 2025. Davon eingeschlossen sind sämtliche Posts, Kommentare, Fotos, Videos und Storys, die öffentlich einsehbar sind. Eine vorherige Zustimmung der Nutzer wird nicht eingeholt, lediglich ein Widerspruch kann die Verwendung der eigenen Inhalte verhindern. Das geht aber nur noch heute.
Datenschutzbedenken an Metas Vorgehen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat gegen die Pläne von Meta jetzt aber juristische Schritte eingeleitet. Sie beantragte eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln – jedoch ohne Erfolg. Das Gericht lehnte den Antrag am vergangenen Freitag ab. Nutzer, die nicht wollen, dass ihre Inhalte von Meta für das KI-Training genutzt werden, müssen bis spätestens zum 26. Mai aktiv widersprechen. Nach diesem Datum können zwar neue Beiträge von der Verwendung ausgeschlossen werden, bereits erfasste Inhalte lassen sich aber nicht mehr entfernen.
Widerspruch bei Facebook und Instagram einlegen
Das Formular für den Widerspruch ist nur über mehrere Schritte zugänglich. Nutzer müssen sich entweder über die App oder den Webbrowser durch verschiedene Menüs klicken. Die Eingabe einer E-Mail-Adresse ist notwendig, um eine Bestätigung zu erhalten.
Facebook-Nutzer gehen folgendermaßen vor:
- Im eigenen Profil die Einstellungen öffnen.
- Unter „Datenschutzrichtlinie“ nach dem Punkt „Widerspruchsrecht“ suchen.
- Den entsprechenden Link aufrufen, die Frage zur KI-Nutzung mit „Ja“ beantworten.
- E-Mail-Adresse eintragen und absenden.
Instagram-Nutzer finden das Formular so:
- In den Profileinstellungen zur Datenschutzrichtlinie navigieren.
- Über die Suchfunktion „Widerspruchsrecht“ aufrufen.
- Nach Klick auf den Link die Anfrage bestätigen, E-Mail eingeben und senden.
WhatsApp-Unterhaltungen werden nicht erfasst
Private Unterhaltungen über WhatsApp sind von der Datennutzung nicht betroffen. Anders sieht das aber in Konversationen mit der Meta AI innerhalb des Messengers aus. Laut der Verbraucherzentrale sind diese Chats als öffentlich einzustufen, wenn Informationen direkt an den Chatbot gesendet werden.
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