Im März 2026 hat der Verband der Elektrotechnik (VDE) eine überarbeitete Norm für privat genutzte Balkonkraftwerke vorgestellt. Die neue Fassung betrifft vor allem die Leistungsfähigkeit von Balkonkraftwerken.
Zentral bleibt die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 800 Watt. Diese Obergrenze legt fest, wie viel Strom aus der Anlage tatsächlich in das häusliche Stromnetz eingespeist werden darf. Neu ist jedoch, dass die gesamte Modulleistung der Anlage nun deutlich höher ausfallen kann. So dürfen an den Wechselrichter auch mehr als 2.000 Watt Nennleistung angeschlossen werden, ohne gegen die Norm zu verstoßen.
Bei 7 kW wird die Grenze gezogen
Darüber hinaus erlaubt die Neufassung, weitere Energiequellen wie kleine Windturbinen oder Batteriespeicher zu integrieren. Damit lassen sich auch in sonnenarmen Zeiten gleichmäßigere Einspeisungen erreichen. Fachleute halten Anlagen mit bis zu 7 Kilowatt Gesamtleistung für realistisch – eine Grenze, ab der laut VDE sonst der Einbau eines intelligenten Messsystems verpflichtend wäre.

Durch die Kombination unterschiedlich ausgerichteter Solarmodule, etwa mit je 1.000 Watt nach Osten, Süden und Westen, kann die verfügbare Leistung über den Tag verteilt nahezu konstant gehalten werden. Voraussetzung ist in allen Fällen eine sichere Verbindung über eine geeignete Einspeisesteckdose – einem Wieland-Anschluss. An einer normalen Haushaltssteckdose dürfen offiziell nur Anlagen mit maximal 960 Watt Leistung angeschlossen werden.
Die aktuelle Anpassung führt einige Erleichterungen fort, die bereits mit der umfassenden VDE-Überarbeitung im Jahr 2025 eingeführt wurden. Damals wurden die Anmeldung und Installation von Steckersolargeräten erstmals vereinfacht, die Leistungsgrenze von 600 auf 800 Watt angehoben und die Nutzung genormter Einspeisesteckdosen verbindlich festgeschrieben.
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Quellen:


