Am 20. Juni 2025 sind neue Vorschriften für zahlreiche mobile Geräte in der Europäischen Union in Kraft getreten. Neben Anforderungen an das Produktdesign wird auch eine verpflichtende Kennzeichnung zur Energieeffizienz eingeführt.
Label zeigt Akkulaufzeit, Reparierbarkeit und mehr
Die Bestimmungen gelten für klassische Mobiltelefone, Smartphones, schnurlose Festnetztelefone und Tablets. Ausgenommen sind bisher noch Smartphones mit aufklappbarem oder rollbarem Display. Das Energielabel ist ähnlich wie das auf Haushaltsgeräten und bewertet die Produkte in unterschiedliche Kategorien auf einer Skala von A bis G.
Das neue Label enthält deutlich mehr Informationen als nur die Energieeffizienzklasse. Es zeigt unter anderem, wie viele Ladezyklen ein Akku voraussichtlich durchhält, bevor die Kapazität auf 80 Prozent fällt. Auch die Laufzeit pro Vollladung wird angegeben – basierend auf einem standardisierten Testverfahren.

Darüber hinaus bewertet das Label die Widerstandsfähigkeit gegen Stürze, den Schutz vor Staub und Wasser (IP-Schutzklasse) sowie die Reparierbarkeit. Letztere wird in fünf Stufen von A (sehr gut reparierbar) bis E (sehr schwer reparierbar) eingestuft. Die Angaben basieren auf Informationen der Hersteller, bestimmte Aspekte wie Akkuleistung, Reparierbarkeit und IP-Rating werden jedoch von der EU überprüft.
Ersatzteile, Updates und langlebige Akkus
Ergänzend zur Kennzeichnung gelten technische Mindestanforderungen für Geräte, die ab dem Stichtag neu auf den Markt kommen. Diese sollen die Lebensdauer erhöhen und die Umweltbelastung verringern. Dazu gehören unter anderem:
- Akkus müssen mindestens 800 Ladezyklen überstehen, ohne unter 80 Prozent Kapazität zu fallen.
- Ersatzteile für zentrale Komponenten wie Display, Akku oder Tasten müssen für mindestens sieben Jahre nach Verkaufsende verfügbar sein.
- Software-Updates für das Betriebssystem und Sicherheitsfunktionen sollen mindestens fünf Jahre nach dem letzten Verkaufsdatum des Modells bereitgestellt werden.
- Der Zugang zu benötigter Software und Firmware für Reparaturbetriebe muss diskriminierungsfrei möglich sein.
Weitere Informationen auf Herstellerwebseiten und EU-Produktdatenbank
Mit der verpflichtenden Kennzeichnung sollen Verbraucher künftig einfacher erkennen können, wie langlebig, effizient und reparaturfreundlich ein Gerät ist. Ein QR-Code auf dem Label führt direkt zur europäischen Produktdatenbank EPREL, wo weitere technische Informationen abgerufen werden können. Auch auf den Herstellerwebseiten müssen entsprechende Informationen angegeben werden.
Beitrag erstmals veröffentlicht am 23.04.2025
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Quellen:


