Amazon Prime Video darf in Deutschland nicht ohne Weiteres Werbung in bestehende Abos integrieren. Das Landgericht München I hat entschieden, dass der Konzern die Vertragsbedingungen seines Streamingdienstes nicht einseitig ändern durfte. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Und das sogar mit Erfolg.
Einseitige Vertragsänderung unzulässig
Bereits Anfang 2024 hatte Amazon seine Prime-Video-Kunden per E-Mail darüber informiert, dass ab Februar Werbung in begrenztem Umfang geschaltet werde. Wer weiterhin werbefrei schauen wollte, sollte monatlich 2,99 Euro zusätzlich zahlen. Nach Ansicht der Richter erweckte Amazon mit der E-Mail den Eindruck, zu einer einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen berechtigt zu sein. Das sei jedoch weder durch die Nutzungsbedingungen noch durch gesetzliche Regelungen gedeckt. Kunden hätten beim Abschluss ihres Prime-Abos ein werbefreies Streamingangebot erwartet, und darauf dürften sie sich auch verlassen.
Kunden werden über Entscheid informiert
Entscheidend war für das Gericht, dass Amazon die Werbefreiheit von Prime Video zum festen Bestandteil des Vertrags gemacht hatte. Wird dieser Vertragsgegenstand nachträglich verändert, sei das rechtlich nicht haltbar. Die 33. Zivilkammer wertete das Vorgehen zudem als wettbewerbswidrig und damit als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Amazon wurde entsprechend dazu verpflichtet, betroffene Kunden mit einem sogenannten Berichtigungsschreiben über die Entscheidung zu informieren.
Amazon möchte gegen Entscheidung vorgehen
Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Amazon behält sich vor, gegen die Entscheidung vorzugehen. Ein Unternehmenssprecher erklärte, man werde das Urteil nun prüfen und anschließend über die nächsten Schritte entscheiden. Gleichzeitig betonte Amazon, die Kunden transparent, rechtzeitig und im Einklang mit geltendem Recht über die geplanten Werbeeinblendungen informiert zu haben.
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Quellen:


