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Befreien vom Rundfunkbeitrag – aber wie?

Empfänger von BAföG oder Arbeitslosengeld II können sich von den GEZ-Gebühren befreien lassen

Wir befinden uns im Jahre 2016 n.Chr. Ganz Deutschland muss den Rundfunkbeitrag entrichten… Ganz Deutschland? Nein! Eine unbeugsame und den Voraussetzungen entsprechende Gruppe von Personen ist dazu berechtigt, sich von der Abgabe befreien zu lassen.

Anders als bei den unbeugsamen Galliern aus Asterix bedarf es dabei jedoch keines Zaubertranks, um sich den ungebetenen Eindringling, in diesem Fall ist das GEZ-Schreiben im Briefkasten gemeint, vom Leib zu halten. Ein einfaches „Ich gucke doch garkein Fernsehen“ reicht hingegen auch nicht aus, denn nach Aussage des Westdeutschen und Bayerischen Rundfunks gilt die Rundfunkgebühr nicht für die eigentliche Nutzung, sondern die Möglichkeit, Rundfunk überhaupt zu empfangen. Dabei spielt auch die Möglichkeit, Fernsehen und Radio via Smartphone und Tablet über das Internet zu nutzen, eine große Rolle. Denn so wird es deutlich schwerer nachzuvollziehen, wer die Dienste nun tatsächlich nutzt.

Es gibt jedoch für einen nicht kleinen Anteil der Bevölkerung eine einfache Möglichkeit, den Beitrag zu umgehen: Empfänger staatlicher Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Geldern zur Ausbildungsförderung (BAföG), sowie logischerweise taubblinde Menschen können sich von der Gebühr befreien lassen. Wichtig: Um von diesem Recht Gebrauch zu machen, muss ein Befreiungsantrag mitsamt des entsprechenden Nachweises an den Beitragsservice geschickt werden. Die nötigen Formulare sind online abrufbar.

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Quellen:
Redakteur Robin im grünen Pulli Robin Cromberg Redakteur

Robin schreibt seit 2014 News und Artikel für Allround-PC und ist hauptsächlich für die Ressorts der Eingabe- und Audiogeräte zuständig, berichtet aber auch über Produktneuheiten aus vielen anderen Bereichen. Für unsere Kanäle auf YouTube, TikTok und Instagram schneidet er regelmäßig Videos und ist hin und wieder auch vor der Kamera zu sehen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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