Die besten Handys ab 600€ Die besten Handys <500€ Die besten Saugroboter Die besten E-Scooter

Intel Core i7-9700K soll acht CPU-Kerne haben

PC-Hersteller spricht von next gen Intel Cores mit acht Kernen

Ein übereifriger Mitarbeiter des PC-Herstellers Eurocom verrät versehentlich, dass Intels kommende High-End Ice-Lake-Prozessoren mit acht CPU-Kernen bestückt sein werden.

Im Forum von Linus Tech Tips sind Screenshots der Aussage eines Eurocom-Mitarbeiters aufgetaucht, in dem, ausgehend von einem positiven Testbericht des Notebooks Eurocom Sky X4C, das geplante Nachfolge-Modell Ice X4 erwähnt wird. Dieses solle dann unter anderem die kommende Intel-Prozessorengeneration mit acht Kernen unterstützen. Weiterhin wird erwähnt, dass besagtes Notebook ein Mainboard mit Z390-Chipsatz verwende und dieser Chipsatz sowohl die 8. Generation als auch die 9. Generation von Intel Core-CPUs unterstützen werde.

LinusTechTips-Screenshot

Bildquelle: LinusTechTips

Die ursprünglichen Beiträge stammen aus dem Notebookreview-Forum und wurden inzwischen wieder gelöscht. Dass von Herstellerseite ein Notebook mit augenscheinlich Intel Core CPU neunter Generation für Anfang 2019 angekündigt wurde, lässt sich als relativ sicherer Hinweis werten, dass die Vorstellung eines Intel Core i7-9700K mit acht CPU-Kernen zumindest kurz vorher anstehen könnte.

Mit * oder markierte Links sind „Affiliate-Links“. Mit dem Kauf über diesen Link erhalten wir eine Verkaufsprovision, ohne dass du mehr bezahlst.

Quellen:
Redakteur Robin im grünen Pulli Robin Cromberg Redakteur

Robin schreibt seit 2014 News und Artikel für Allround-PC und ist hauptsächlich für die Ressorts der Eingabe- und Audiogeräte zuständig, berichtet aber auch über Produktneuheiten aus vielen anderen Bereichen. Für unsere Kanäle auf YouTube, TikTok und Instagram schneidet er regelmäßig Videos und ist hin und wieder auch vor der Kamera zu sehen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

^