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Verkehrsminister Scheuer will E-Scooter und E-Boards auf deutschen Straßen erlauben

Revolution der Elektromobilität?

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer möchte E-Scooter und E-Skateboards auf deutschen Straßen zulassen. Die umweltfreundlichen, elektronisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge böten demnach großes Potential für den modernen Verkehr, allerdings kann die Zulassung aufgrund von Sicherheitsbedenken auch schnell rückgängig gemacht werden.

Nachzügler Deutschland rüstet auf

Vielleicht habt ihr euch schon das eine oder andere Mal gefragt, warum die Tretroller- und Skateboard-Fahrer im letzten Sommer scheinbar deutlich unbeschwerter und flotter unterwegs waren als bisher? Was in Deutschland aufgrund einer ausbleibenden Straßenzulassung bislang noch eine Randerscheinung war, gehört in den USA und vielen europäischen Ländern längst zum gewohnten Straßenbild: E-Scooter und E-Boards sind stark in Mode, nun holt der deutsche Verkehr auf. Denn Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer von der CDU hat grünes Licht für Roller und Skateboards mit kleinem Elektromotor gegeben, noch in diesem Frühjahr soll dem Bundesrat eine „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ vorgelegt werden. Diese genehmigt die Nutzung der handlichen Elektrofahrzeuge auf Fahrradwegen und Straßen bei einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h – zwar ohne Helmpflicht, aber unter Voraussetzung eines Versicherungskennzeichens.

Xiaomi ScooterStart-Ups und große Hersteller wie Xiaomi bieten bereits elektrisch angetriebene Roller an (Bildquelle: Xiaomi)

Der Rückstand in Sachen E-Mobilität ist nicht unbegründet, bergen die kleinen Elektrofahrzeuge doch ein nicht zu unterschätzendes Verkehrsrisiko: Nach einer amerikanischen Verbraucherstudie steigt die Zahl Unfälle mit E-Scootern in den USA deutlich an. Zu den Hauptgründen zählen die Forscher, dass ältere Menschen ihre Fähigkeiten mit dem Elektromotor überschätzen und bei zu schnellen Geschwindigkeiten die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren würden. Auch die Experten im Verkehrsministerium äußerten Bedenken gegenüber elektronisch angetriebener Skateboards, da diese gegenüber den E-Scootern ohne Bremse und Lenkstange auskommen.

E-Scooter vorerst als Verkehrsversuch

Minister Scheuer hingegen sieht die elektrischen Tretroller und Skateboards als notwendige Ergänzungen des modernen Stadtverkehrs und setzt sich mit der Autorisierung der Freigabe über die Bedenken hinweg. „Wir wollen neue Wege moderner, umweltfreundlicher und sauberer Mobilität in unseren Städten. E-Scooter und Hoverboards haben entsprechend ein enormes Zukunftspotenzial“, begründete das Verkehrsministerium die Entscheidung gegenüber Zeit Online. Allerdings ist in der Verordnung ein Passus enthalten, der die Zulassung der „Elektrokleinstfahrzeuge“ als Verkehrsversuch bezeichnet. Insofern kann die Zulassung ebenso schnell wieder zurückgezogen werden, etwa im Falle einer deutlichen Zunahme von durch E-Scooter oder E-Boards verursachten Verkehrsunfällen.

Start-Up Unternehmen für Roller-Sharing Dienste stehen in den Startlöchern

Internationale und auch deutsche Start-Up Unternehmen bereiten sich bereits auf die Straßenzulassung vor und wollen in deutschen Städten zukünftig Roller-Sharing per App anbieten. Dieses Vorhaben wird wohl die Vor- und Nachteile der inzwischen weit verbreiteten Leihfahrrad-Dienste erben: In Städten, die bereits von E-Scootern befahren werden, häuft sich die Kritik an Anbietern und Nutzern gleichermaßen. Während Erstere zum Teil defekte Roller verleihen oder diese ohne Genehmigung aufstellen lassen, stehen auf der Verbraucherseite vor allem gefährliches Fahrverhalten und unachtsames Liegenlassen der geliehenen Geräte im Zentrum der Kritik.

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Quellen
Redakteur Robin im grünen Pulli Robin Cromberg

... studiert Asienwissenschaften und Chinesisch an der Universität Bonn und ist als Redakteur hauptsächlich für die Ressorts der Eingabe- und Audiogeräte bei Allround-PC.com zuständig, schreibt aber auch über Produktneuheiten aus vielen anderen Bereichen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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