Bereits seit zehn Jahren gibt es den elektronischen Personalausweis, doch kaum niemand nutzt ihn, geschweige denn weiß von dessen Existenz. Um das zu ändern, möchte die Bundesregierung die Online-Funktionen des E-Persos alltagstauglicher machen – über das Smartphone.
Ab September 2021 sollen die Ausweisdaten auch auf dem Smartphone gespeichert und online vorgezeigt werden können. Um die Personalausweis-App auf dem Smartphone nutzen zu können, müssen die Bürger zunächst einen Ausweis mit eID-Funktion besitzen. Dieser Chip ist seit 2017 in jedem Personalausweis enthalten.
Die #BReg hat heute mehrere Gesetzesvorhaben zur #Digitalisierung beschlossen. Beispiel Smart eID-Gesetz:
Ab September können sich Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe ihres Smartphones bequem online ausweisen.
➡️https://t.co/6IUULajbDr pic.twitter.com/EByAzEDVMl— Bundesministerium des Innern und für Heimat (@BMI_Bund) February 10, 2021
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Anlass für diesen Digitalisierungs-Vorstoß ist das Online-Zugangsgesetz. Dieses schreibt Bund und Ländern vor, die Verfügbarkeit ihrer Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch im Internet sicherzustellen.
Balance zwischen Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit
Eigentlich sollte eine solche E-Perso-App bereits im Juni 2021 verfügbar sein, doch nach aktuellen Plänen wird erst im Juli der Testbetrieb beginnen und die fertige App im September starten. Bis dahin seien „notwendige technische Vorbereitungen vorzunehmen“, so der Wortlaut im Gesetzesentwurf. Darunter fallen vermutlich auch umfangreiche Vorkehrungen hinsichtlich Datenschutzes und IT-Sicherheit. Dabei soll nach Möglichkeit eine Balance zwischen Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit gefunden werden. Schließlich ist das Ziel des neuen Entwurfs, die Online-Funktionen für eine größere Zahl Bürger zugänglicher zu machen.
Das Bundesinnenministerium schätzt die Entwicklungskosten dieser E-Personalausweis-App auf über 19 Millionen Euro. Diese Summe wirkt jedoch vergleichsweise gering im Vergleich zu den jährlichen Ausgaben, mit denen die Bundesregierung rechnet: Rund 26 Millionen Euro sollen die Betriebskosten in den kommenden Jahren betragen, Geschäftsmodelle zur Finanzierung sollen bis 2023 entwickelt werden.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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