Wer bei Ebay oder anderen unseriösen Anbietern einen Lizenzkey zu Windows 10 oder Office erworben hat, den könnte eine Vorladung der Polizei erwarten. Das ergeben Recherchen von Tarnkappe.info und Golem.de. Tatsächlich habe es nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Koblenz in den letzten sieben Jahren Verfahren im „niedrigen fünfstelligen Bereich“ wegen des Erwerbs nicht ganz legaler Microsoft-Lizenzen gegeben, also vermutlich etwa zehn- bis zwanzigtausend. Das sei die Pflicht der Staatsanwaltschaft wegen des sogenannten Legalitätsprinzips und Verstößen gegen das Urheberrecht.
Windows-Key zum Schnäppchenpreis? Das könnte Geldwäsche sein
Dabei richten sich die Ermittlungen zwar vorrangig gegen gewerbsmäßige Verkäufer, aber auch Käufer, die 2020 über Ebay einen Windows-Key für 2,50 Euro gekauft haben, landen im Fadenkreuz der Beamten. „Aufgrund eines derartig niedrigen Preises müssten Käufer der Aktivierungskeys argwöhnisch sein und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angebotenen Lizenz haben“, erklärt der Koblenzer IT-Anwalt Tobias Kläner. Den Käufern werde neben einer Urheberrechtsverletzung sogar Geldwäsche vorgeworfen. Der Rechtsexperte rät davon ab, der Vorladung nachzukommen und sich damit selbst zu belasten. Gehe man anschließend zur Polizei und räume freiwillig ein, Windows 10 mit der entsprechenden Lizenz aktiviert zu haben, tappe man in die Falle der Ermittler und habe damit bereits gestanden. Bei ergebnislosen Ermittlungen in Einzelfällen habe es sogar schon Hausdurchsuchungen gegeben.
Bis zu drei Jahre Haft möglich
Im Strafrahmen liegt neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, selbst dann, wenn man nicht in gewerblichem Stil Keys ge- oder verkauft hat. Damit steige natürlich das Strafmaß. Ob schon Strafzahlungen verhängt wurden, wollte die Staatsanwaltschaft gegenüber Golem.de nicht beantworten. Wer sich zuvor nichts hat zu Schulden kommen lassen, könnte auch damit rechnen, dass gegen eine Geldauflage das Verfahren eingestellt würde.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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