Ihr würdet gerne einen Geländewagen fahren, doch wohnt in einer Großstadt – oder euch fehlt einfach das nötige Kleingeld? Dann könntet ihr euch den Offroad-Flair zumindest mit diesem Scooter auf die Straße holen – könntet, denn ein Start in Deutschland für den Jeep-Roller ist eher unwahrscheinlich.
Dass Marken, die normalerweise auf Geländewagen prangen, auch abseits ihres bekannten Terrains Kunden locken sollen, ist nichts Neues. Sogar im Smartphone-Segment gibt es zum Beispiel ein Gerät mit Logo von Land Rover. Die Marke Jeep soll jetzt die Verkäufe eines Elektro-Scooters ankurbeln, den es eigentlich schon längst zu kaufen gab. Doch die Partnerschaft zwischen Razor und Jeep ergibt durchaus Sinn: Der Razor RX200 ist nämlich vor allem für den Offroad-Einsatz gebaut.
Der Jeep RX200 with Razor, wie der Scooter offiziell heißt, wird von einem Elektromotor mit 200 Watt angetrieben und bringt den Roller auf eine maximale Geschwindigkeit von 19,3 Kilometern pro Stunde. Die Bleibatterie mit einer Kapazität von 168 Wattstunden reicht wohl für eine durchgehende Fahrtzeit von rund 40 Minuten. Vollfederung müssen Fahrer vermissen, trotzdem bewirbt der Hersteller den Scooter aufgrund seiner 8-Zoll-Reifen und der Dual-LED-Scheinwerfer als offroadtauglich.
Für Menschen über 18 Jahre und unter 70 Kilo
Kann schon die maximale Geschwindigkeit nicht so wirklich überzeugen, kann es das maximale Gewicht erst recht nicht: Höchstens 70 Kilogramm sollen Fahrer auf die Waage bringen, womit selbst viele Erwachsene mit einem völlig durchschnittlichen Körperbau vermutlich aus der Zielgruppe herausfallen.
Technisch unterscheidet sich der Jeep-Scooter (abgesehen von den Scheinwerfern) also nicht von dem bereits erhältlichen RX200. Ein Launch in Europa ist aber bislang nicht in Sicht, weder für die Version mit Jeep-Branding noch für die normale. In den USA startet der Jeep-Scooter für 499 US-Dollar, während die normale Variante für 429,99 Dollar erhältlich ist.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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