Einem Extreme-Overclocker ist es erstmals gelungen, Speicher vom Typ DDR5 mit mehr als 11.100 MT/s zu betreiben. Hierfür wurde der Speicher mithilfe von Flüssigstickstoff (LN2) gekühlt. In Zukunft dürfte dies auch ohne größeren Kühlaufwand möglich sein.
Die aktuell schnellsten erhältlichen DDR5-Module erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 8.000 MT/s, womit das Limit des aktuellen Speicher-Standards noch nicht erreicht ist. Bereits zur Einführung der Speichergeneration hat der Hersteller Adata angedeutet, dass es Speichermodule mit bis zu 12.600 MT/s bei bis zu 1,6 Volt geben wird. Allerdings müssen wir uns noch gedulden bis entsprechende Module erhältlich sind. Voraussichtlich zum Jahresende 2024 dürfte es so weit sein.
In der Zwischenzeit legen Extreme-Overclocker selbst Hand an, um den Speicher an seine Limits zu bringen. So auch „Seby9123“ aus den USA, dem es gelungen ist, den aktuellen Takt-Weltrekord für DDR5-Speicher zu brechen. Unter Zuhilfenahme von Flüssigstickstoff wurden zwei DDR5-Speichermodule auf eine reale Taktfrequenz von 700 MHz und auf einen effektiven Takt von 11.200 MHz übertaktet. Damit wird der bisherige Rekord des chinesischen Overclocking-Experten „Hicoocki“ (DDR5-11135) geschlagen. Während des Versuchs wurde der Speicher auf bis zu -192 °C heruntergekühlt.

Der Übertakter hat zwei G-Skill Trident Z5 RGB-Speichermodule genutzt, die werkseitig schon mit DDR5-7800 spezifiziert sind. Kombiniert wurde der Speicher mit einem Asus ROG Maximum Z790 Apex, dessen Leiterbahnen für DDR5-8000+ (OC) ausgelegt sind. Als CPU diente ein Intel Core i9-13900KS (Test) mit 24 Threads und einem Takt von 2,18 GHz. Das Ergebnis wurde durch das System-Tool CPU-Z in der Version 2.05.1 und durch den CPU-Z Validator bestätigt.
Mit * oder markierte Links sind „Affiliate-Links“. Mit dem Kauf über diesen Link erhalten wir eine Verkaufsprovision, ohne dass du mehr bezahlst.
Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Kommentieren, Austauschen und Fragen...
Schreibe einen eigenen Kommentar