Spotify hat sein alljährliches Wrapped-Feature veröffentlicht, das einen persönlichen Rückblick auf die Lieblingsmusik und -Podcasts über das Jahr bietet. Seit dem 29. November ist Spotify Wrapped 2023 verfügbar und kann über die Android- und iOS-Apps sowie erstmalig auch über das Web angesehen werden.
Die besten Momente im Rückblick
Das Design von Wrapped 2023 sticht dabei definitiv in der App hervor. Es ist besonders auffallend und zeigt eindrucksvoll die Momente des Jahres, in denen Nutzer intensiv ihre favorisierten Künstler gehört haben. Ergänzend zu den üblichen Statistiken wie der Gesamthördauer und den Top 5 Künstlern gibt es in diesem Jahr neue Elemente: „Me in 2023“, ein Charakter, inspiriert von den Musikvorlieben des Nutzers, sowie „Sound Town“, eine Stadt, die den Musikhörgewohnheiten entspricht. Darüber hinaus werden die Top 5 Genres und Lieder, die im Laufe des Jahres am meisten gehört wurden präsentiert.
Android, iOS und auch im Web
In einem Blog-Beitrag im Spotify-Newsroom For The Record bestätigt das Unternehmen, dass der Jahresrückblick seit gestern für alle Kunden zur Verfügung steht. Um auf Spotify Wrapped über die Android- oder iOS-App zuzugreifen, muss zunächst sichergestellt werden, dass die neueste Version der App installiert ist. Anschließend findet sich die Wrapped-Funktion neben den Filtern für Musik, Hörbücher und Podcasts. Wrapped kann alternativ auch über einen Browser unter Spotify.com/Wrapped aufgerufen werden.
Auch Apple hat in dieser Woche das „Wrapped“-Äquivalent für Apple Music vorgestellt. Bei YouTube Music und anderen Streamingdiensten steht dieses Feature noch aus. Was haltet ihr von so einem Jahresrückblick? Eine Möglichkeit, schon vergessene Songs und Künstler wieder auf die Ohren zu bekommen? Teilt uns in den Kommentaren gerne mit, wie viele Stunden ihr dieses Jahr eure Lieblingsmusik genossen habt. Ich liege bei 23.733 Minuten!
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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