Gamescom 2024: Ticketverkauf gestartet – Alle Infos zu Preisen und Tickets

Es geht wieder los!

Mit dem heutigen Tag startet offiziell der Verkauf der Eintrittskarten für die Gamescom 2024, welche vom 21. bis zum 25. August in Köln ihre Pforten öffnet. Der Eröffnungstag ist dabei exklusiv Fachleuten und Medienvertretern vorbehalten.

Neues Wildcard Tagesticket für 64 Euro

Die diesjährigen Eintrittspreise zeigen eine leichte Preissteigerung im Vergleich zum Vorjahr, wobei das neu eingeführte „Wildcard Tagesticket“ es den Spielefans ermöglicht, schon einen Tag vor dem offiziellen Start die Messe zu erkunden. Auch dieses Jahr werden Tickets nur online verkauft und als personalisierte PDF-Dateien ausgegeben. Bei der Online-Bestellung ist die Anzahl der Tickets pro Kauf limitiert. Bei jeder Bestellung können höchstens zwei Wildcards und bis zu fünf Standardtickets erworben werden. Die Preise für die Tickets variieren je nach Typ und Tag, wobei es auch ermäßigte Tickets für bestimmte Personengruppen gibt.

Alle Preise im Überblick

ArtMittwochDonnerstagFreitagSamstagSonntag
Tagesticket/
29,50 Euro
39 Euro29,50 Euro
Tagesticket ermäßigt/
21 Euro
30,50 Euro21 Euro
Abendkarte (ab 16 Uhr)/
9,50 Euro
11,50 Euro9,50 Euro
Familienkarte/
65 Euro
81,50 Euro65 Euro
Wildcard Tagesticket64 Euro
/

Fahrausweis im Ticket inbegriffen

Ermäßigte Tickets sind für bestimmte Gruppen wie Schüler, Studenten und Rentner verfügbar. Jedes Ticket dient zudem als Fahrausweis im öffentlichen Nahverkehr im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Im Rahmen der Umweltinitiative der Messe können Besucher darüber hinaus freiwillig einen Euro für Klimaschutzprojekte spenden, um die Aufforstung eines Waldstücks zu unterstützen. Seit dem Start des Projekts im Jahr 2020 hat sich der „Gamescom Wald“ auf eine Größe von mehr als 25.000 Quadratmetern ausgedehnt. Im Vorjahr umfasste er noch 22.600 Quadratmeter.

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Quellen:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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