Die Infotainmentsysteme mehrerer Autohersteller fallen neuerdings unter den Medienstaatsvertrag. Demnach müssen TV-Sender in entsprechenden Fahrzeugen angeboten werden. Teslas Media Player wurde sogar als Medienplattform eingestuft, was besondere Auflagen nach sich zieht.
Eine neue Regelung bringt Veränderungen für die Infotainmentangebote in Fahrzeugen. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten hat im März Infotainmentsysteme von Audi, BMW, Mini und Tesla als Benutzeroberflächen im Sinne des Medienstaatsvertrags bewertet. Das verpflichtet die Autohersteller in Deutschland dazu, Fernsehkanäle in ihre Systeme zu integrieren, denn Benutzeroberflächen gelten im MStV als Telemedium.
ÖRR-Sender unmittelbar im Infotainment erreichbar
Vor allem öffentlich-rechtliche Angebote und regional informierende Sender müssen in den Benutzeroberflächen unmittelbar erreichbar und leicht auffindbar sein. Sofern der Anbieter (in diesem Fall Autohersteller) nachweist, dass diese Umsetzung technisch oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, ist es jedoch erlaubt, nichts zu ändern.
Die ZAK-Vorsitzende, Dr. Eva Flecken, bezeichnet die Anbieter der Infotainmentsysteme als neue Gatekeeper, weshalb sie im Fokus der Medienaufsicht sind. Andere Autohersteller sollen in Kürze nachziehen und die neuen Verpflichtungen umsetzen, fordert Dr. Thorsten Schmiege, Koordinator des Fachausschusses Infrastruktur und Innovation. Es bleibt abzuwarten, wie die Automobilhersteller die Entscheidung bewerten.
Tesla Media Player gilt als Medienplattform
Der Tesla Media Player wurde zusätzlich von der ZAK als Medienplattform eingestuft. Das bedeutet, dass dort „höchstens ein Drittel der technischen Kapazitäten“ für gesetzlich bestimmte beitragsfinanzierte Programme und programmbegleitende Dienste des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zur Verfügung stehen.
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