Das Fahren mit E-Scootern ist ab sofort offiziell erlaubt

Verordnung ist in Kraft getreten
Am 15. Juni 2019 ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft getreten. Somit ist das Fahren mit E-Scootern ab sofort offiziell erlaubt. Es müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein, um die elektrischen Tretroller legal benutzen zu dürfen.

Mit maximal 20 km/h auf dem Radweg

Die eKFV legt fest, welche Voraussetzungen zum Fahren mit E-Scootern erfüllt werden müssen. Wer einen elektrischen Tretroller fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Der Roller darf maximal 20 km/h schnell sein und muss auf Radwegen bewegt werden.

Wenn kein Fahrradweg zur Verfügung steht, dürfen Fahrer auf die Straße ausweichen. Die Nutzung von Gehwegen ist hingegen nicht erlaubt. Fahrer eines E-Scooters müssen außerdem eine Haftpflichtversicherung abschließen, die in Form eines Versicherungsaufklebers am Roller nachzuweisen ist.

E-Scooter müssen vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sein

Der E-Scooter muss außerdem zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, seitliche Reflektoren, eine Klingel und eine (abnehmbare) Beleuchtung besitzen. Zudem muss der Gashebel innerhalb einer Sekunde in seine Ursprungsposition zurückschnellen.

Zugelassene elektrische Tretroller dürfen seit dem 15. Juni 2019 offiziell gefahren werden. Allerdings kann es noch einige Wochen dauern, bis es ein entsprechendes Angebot bei den Händlern gibt, da viele Modell erst eine Prüfung beim Kraftfahrtbundesamt durchlaufen müssen.

Mit * markierte Links sind Affiliate-Links. Mit dem Kauf über diesen Link erhalten wir eine Verkaufsprovision, ohne dass du mehr bezahlst.

Niklas Ludwig Niklas Ludwig

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

^