Mit maximal 20 km/h auf dem Radweg
Die eKFV legt fest, welche Voraussetzungen zum Fahren mit E-Scootern erfüllt werden müssen. Wer einen elektrischen Tretroller fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein. Der Roller darf maximal 20 km/h schnell sein und muss auf Radwegen bewegt werden.
Wenn kein Fahrradweg zur Verfügung steht, dürfen Fahrer auf die Straße ausweichen. Die Nutzung von Gehwegen ist hingegen nicht erlaubt. Fahrer eines E-Scooters müssen außerdem eine Haftpflichtversicherung abschließen, die in Form eines Versicherungsaufklebers am Roller nachzuweisen ist.
E-Scooter müssen vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sein
Der E-Scooter muss außerdem zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, seitliche Reflektoren, eine Klingel und eine (abnehmbare) Beleuchtung besitzen. Zudem muss der Gashebel innerhalb einer Sekunde in seine Ursprungsposition zurückschnellen.
Zugelassene elektrische Tretroller dürfen seit dem 15. Juni 2019 offiziell gefahren werden. Allerdings kann es noch einige Wochen dauern, bis es ein entsprechendes Angebot bei den Händlern gibt, da viele Modell erst eine Prüfung beim Kraftfahrtbundesamt durchlaufen müssen.
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