Mindestalter beträgt 14 Jahre
Der Bundesrat hat erst vor wenigen Tagen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) mit Änderungen zugestimmt. Der Regierungssprecher Steffen Seibert hat per Twitter bekanntgegeben, dass jetzt auch das Bundeskabinett die eKFV beschlossen hat.
Abgasfrei, falt- und tragbar: Die elektronisch angetriebenen E-Scooter dürfen künftig auf öffentlichen Straßen fahren. Das #Kabinett hat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung beschlossen; sie soll Mitte Juni in Kraft treten. pic.twitter.com/MEeYZH7pEF
— Steffen Seibert (@RegSprecherStS) May 22, 2019
Ab Mitte Juni können Personen ab 14 Jahren mit maximal 20 km/h schnellen E-Scootern den Radweg benutzen. Wenn kein Radweg vorhanden ist, muss auf die Straße ausgewichen werden. Die Nutzung von Fußwegen oder in Fußgängerzonen ist mit den elektrischen Tretrollern nicht erlaubt.
E-Scooter setzen Haftpflichtversicherung voraus
Wer sich einen E-Scooter zulegt muss eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen und einen Versicherungsaufkleber auf dem Roller anbringen. Erlaubt sind nur Fahrzeuge, die eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt erhalten. Voraussetzung sind zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen, die Steuerelemente zum Beschleunigen müssen innerhalb einer Sekunde automatisch in ihre Ursprungsposition zurückschnellen. Außerdem müssen eine (abnehmbare) Beleuchtung, seitliche Reflektoren und eine Klingel vorhanden sein.
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QuellenAus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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