Der Bundesrat hat heute über die Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV) beraten und dieser zugestimmt. Es müssen allerdings noch Änderungen am jetzigen Entwurf vorgenommen werden.
Unterteilung in zwei Gruppen entfällt
Die ursprüngliche eKFV sah die Unterteilung in zwei Gruppen mit unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten und Mindestalter vor:
Gruppe 1 beinhaltet E-Scooter mit Geschwindigkeiten von 6 bis 12
Gruppe 2 umfasst E-Scooter mit Geschwindigkeiten von 12 bis maximal 20 km/h
Mindestalter der Gruppe 1 beträgt 12 Jahre, dass der Gruppe 2 14 Jahre
Der Bundesrat hat der Verordnung zwar zugestimmt, sieht allerdings auch Änderungsbedarf und hebt die Einteilung in zwei Gruppen auf.
Wer darf einen E-Scooter benutzen?
Fahrer müssen laut der Bestimmung des Bundesrates mindestens 14 Jahre alt sein. Die Maximalgeschwindigkeit der elektrischen Tretroller liegt unverändert bei 20 km/h. Gehwege dürfen nicht mehr von langsamen Rollern genutzt werden, was im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehen war. Stattdessen müssen alle Roller den Fahrradweg nutzen und zur Not auf die Straße ausweichen, falls kein Radweg vorhanden ist.
Welche Versicherung wird benötigt?
Die Nutzung eines E-Scooters setzt eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung voraus. Erst Versicherungsunternehmen bieten bereits Tarife zwischen 30 bis 60 Euro an. Nach Abschluss einer Versicherung erhält der Fahrer einen Versicherungsaufkleber, der hinten auf dem E-Scooter angebracht werden muss.
Wann wird ein E-Scooter zugelassen?
E-Scooter müssen verschiedene Anforderungen erfüllen, damit sie in Deutschland eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt erhalten. Der elektrische Tretroller muss zwei voneinander unabhängige Bremsen besitzen und die Steuerelemente zum Beschleunigen müssen innerhalb einer Sekunde automatisch in ihre Ursprungsposition zurückschnellen. Eine (abnehmbare) Beleuchtung wird ebenso vorausgesetzt wie seitliche Reflektoren und eine Klingel.
Ein E-Scooter muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um in Deutschland zugelassen zu werden.
Die Bundesregierung muss jetzt die Änderungen umsetzen, anschließend können die Hersteller ihre Modelle beim Kraftfahrtbundesamt für eine Zulassung anmelden. Bis E-Scooter legal auf deutschen Straßen fahren dürfen, können somit noch Monate vergehen. In vielen deutschen Städten soll es zukünftig entsprechende Sharing-Angebote geben. Zuletzt kamen Gerüchte auf, dass VW seinen Carsharing-Dienst „We Share“ um elektrische Tretroller ergänzen soll.
...ist stellvertretender Chefredakteur und zeichnet sich insbesondere für die Tests der Hardwarekategorie verantwortlich und füttert den APC-YouTube Kanal mit neuen Videos zu allerlei Produkten. Stehen keine größeren Hardwaretests an, widmet er sich Produkten der Consumer Electronics-Welt und fühlt neuen Lautsprechern, Kopfhörern oder mobilen Geräten auf den Zahn.
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