Nuki Opener: Die Gegensprechanlage wird zum Smart Lock

Smartes Türschloss für Mehrfamilienhäuser
Nuki hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Haushalt weiter zu digitalisieren und analoge Schlüssel zu ersetzen. Dieses Ziel wird auch mit dem neuen Nuki Opener verfolgt, der das Öffnen von Türen mittels Gegensprechanlage ermöglicht.

Der Nuki Opener soll einen schlüssellosen Zugang zu Mehrfamilienhäusern ermöglichen. Wer einen Opener besitzt, steuert die Öffnung der Türe per App über die Gegensprechanlage. Hierzu muss der Nutzer seine Gegensprechanlage mit dem Opener nachrüsten, um fortan durch das Ansteuern des elektrischen Türöffners Zutritt zum Haus zu erhalten.

Der Nuki Opener ermöglicht das ferngesteuerte Öffnen der Haustüre über die Gegensprechanlage. (Bildquelle: Nuki)

Eine Funktion, die sich die Kunden gewünscht haben, war das automatisches Hereinlassen von Gästen. So kann ein berechtigter Nutzer einfach klingeln und wird automatisch hereingelassen. Alternativ hat er die Möglichkeit den Befehl per App zu geben. Mithilfe der Nuki Bridge kann der digitale Türöffner über das Internet gesteuert werden.

Hinzu kommt eine Einstellung, durch welche sich ein Zeitfenster einstellen lässt, in welchem sich die Tür durch betätigen der Klingel automatisch öffnet. Weitere Informationen zu dem Smart Lock gibt es auf dem IFA Innovations Media Briefing am 10. und 11. Juli in Berlin.

Übrigens: Wem Schlüssel lästig sind und wer sich für eine schlüssellose Option interessiert, der kann gerne bei unserem Testbericht des Nuki Smart Lock 2.0 vorbeischauen und sich ein Bild von dem Produkt machen.

Mit * markierte Links sind Affiliate-Links. Mit dem Kauf über diesen Link erhalten wir eine Verkaufsprovision, ohne dass du mehr bezahlst.

Quellen:
Michael Faßbender

... ist seit 2019 Teil des Teams und als Videoredakteur für das Filmen und den Schnitt der Videos zuständig. Neben der Arbeit studiert er Japanologie an der Universität Bonn.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

^