Soviel vorab: Deutsche Käufer von Xiaomi-Smartphones sind vom Google-Bann nicht betroffen. Die Dienste werden lediglich von chinesischen Modellen entfernt, solange ihr nicht ein solches Gerät importiert habt, bleiben euch der Google Play Store, Maps und Co. erhalten.
In China dagegen werden gegen Ende April mit einem Update auf MIUI 12.5 die Google Mobile Services von entsprechenden Xiaomi-Smartphones gelöscht. Darunter fallen üblicherweise vorinstallierte Google-Dienste wie der Play Store, der Chrome Browser und sogar YouTube. Ein ähnliches Schicksal blühte durch das US-Handelsembargo schon Huawei-Smartphones, nur sind dabei auch internationale Kunden betroffen.

Wer etwa das Mi 11 günstiger aus China importieren möchte, muss damit rechnen, in Zukunft ohne Google-Dienste auszukommen (Bild: Xiaomi)
Google Dienste sind bereits seit Jahren in China gesperrt, also für die meisten Smartphone-Nutzer dort ohnehin wenig relevant. Der neueste Schritt von Xiaomi könnte auf Druck der Behörden hin geschehen sein.
Eine Begründung könnte jedoch auch darin liegen, dass Xiaomi versucht, die China-Versionen seiner Smartphones für internationale Kunden weniger interessant zu gestalten. Aufgrund der teilweise drastischen Preisunterschiede zwischen internationalen und chinesischen Varianten ein und desselben Gerätes importieren viele Kunden ihre Xiaomi-Geräte lieber über Drittanbieter aus China.
Ein besonders aktuelles Beispiel könnte das Xiaomi Mi 11 werden: Das neueste Flaggschiff-Smartphone wurde als erstes Gerät mit dem Snapdragon 888 gespannt erwartet und Ende Dezember in China vorgestellt. Damals nannte Xiaomi Preise von umgerechnet 500 bis 590 Euro – je nach Konfiguration. Einem neuesten Leak zufolge sollen die europäischen Mi-11-Varianten um satte 300 Euro teurer ausfallen. Am 8. Februar findet der Euro-Release statt, dann werden auch die offiziellen Preise bekanntgegeben.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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