Einem Bloomberg-Bericht zufolge arbeiten Apple-Entwickler auf Hochtouren, um App-Stores von Drittanbietern auf iOS- und iPadOS-Geräten zuzulassen. Damit bereit sich der Hersteller auf mögliche Vorgaben der EU vor.
Durch die Monopolstellung ihrer App Stores auf Mobilgeräten stehen die Platzhirsche Apple und Google bereits seit längerem in der Kritik. Kartellbehörden und Softwareherstellern ist die Macht, die beide Anbieter mit ihren vorherrschenden Vertriebsplattformen ausüben, seit Jahren ein Dorn im Auge. Besonders auf Apple-Geräten stehen Entwicklern keine alternativen Optionen zur Veröffentlichung ihrer Apps offen, da Apple keine anderen Stores zulässt.
Alleinherrschaft des App Store steht vor dem Ende
Als Grund nennt Apple vor allem Sicherheitsbedenken, denn der App Store schützt iOS-Nutzer auch vor schädlichen Anwendungen und Betrugsversuchen, da Anwendungen vor der Veröffentlichung von Apple geprüft werden. Mit dem Digital Market Act, kurz DMA, möchte die Europäische Kommission die Monopolstellung großer IT-Konzerne, sogenannter Gatekeeper, einschränken. Die Verordnung schreibt unter anderem vor, dass diese Gatekeeper nicht mehr die eigenen Dienste bevorzugen dürfen und Verbrauchern auch Alternativlösungen anbieten müssen. Darunter würde auch die Exklusivität des App Stores auf iOS- und iPadOS-Geräten fallen.

App-Entwickler müssten mit der Ausweichmöglichkeit auf alternative Plattformen nicht mehr die hohe Verkaufsprovision von 30 Prozent zahlen, die Apple für den Vertrieb über den App Store verlangt. Erst vergangenes Jahr nahm Apple das Erfolgsspiel Fortnite aus dem Angebot seines Stores, nachdem dessen Entwickler Epic Games besagte App-Store-Provisionen mit In-App-Käufen umgehen wollte. Im Rechtsstreit führte ein Wirtschaftsforscher als Zeuge für Epic Games unter anderem an, dass Apple durch den App Store eine Gewinnmarge von mindestens 78 Prozent erziele. Apple dementierte diese Behauptungen.
QuellenAus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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