Cooler Master Synk X setzt Spielgeräusche in Vibrationen um

Gaming-Stuhl mit haptischem Feedback

Cooler Master stellt den Synk X vor, einen Gaming-Stuhl, der Schallwellen von Musik oder Spielgeräuschen als haptisches Feedback an den Nutzer weitergibt.

Bereits zur CES 2023 Anfang des Jahres zeigte Cooler Master diverse ausgefallene Gaming-Stühle: Der imposante Orb X sah neben Modellen wie dem Cooler Master Motion 1, der mit einem Bewegungssystem von D-Box das Spielgeschehen in haptisches Feedback umwandelt, fast schon wieder langweilig aus.

Bild: Cooler Master

Der Synk X scheint nun der erste Gaming-Stuhl des Herstellers mit einem vergleichbaren Vibrationsmotor zu sein, der im Handel erhältlich sein wird. Es werden verschiedene Plattformen unterstützt, darunter Fernseher, PC, Spielkonsolen und mobile Geräte, die per Bluetooth gekoppelt werden. Eine Bedienoberfläche an der Seite des Stuhls dient zur Auswahl der Audioquellen, der Vibrationsstärke und der Kopfhörerlautstärke, zeigt die Akkukapazität an und enthält einen Ladeanschluss.

Über diesen soll der Cooler Master Synk X in knapp sechs Stunden wieder aufgeladen sein, eine volle Akkuladung soll für bis zu acht Stunden Musikwiedergabe und bis zu vier Stunden durchgehender Bass-Vibrationen ausreichen.

Bild: Cooler Master

Der Stuhl verwendet eine Basis aus Stahl und Holz. Die Rückenlehne kann um 135 Grad zurückgekippt, sowie Armlehnen und Sitzhöhe verstellt werden. Des Weiteren gibt es eine zweistufig ausklappbare Fußstütze.

Der Cooler Master Synk X soll “in Kürze” erhältlich sein und 1.279 Euro UVP kosten.

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Quellen:
Redakteur Robin im grünen Pulli Robin Cromberg

... studiert Asienwissenschaften und Chinesisch an der Universität Bonn und ist als Redakteur hauptsächlich für die Ressorts der Eingabe- und Audiogeräte bei Allround-PC.com zuständig, schreibt aber auch über Produktneuheiten aus vielen anderen Bereichen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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