In der Welt der künstlichen Intelligenz geht es derzeit stetig voran. Die kostenlose Version von OpenAIs wird nun um eine Funktion erweitert, die bisher nur zahlenden Usern zur Verfügung stand. GPT Voice, die Sprechfunktion des KI-Assistenten, steht jetzt auch in der kostenlosen Version zur Verfügung.
OpenAI hat die Funktion, die das textbasierte ChatGPT in einen aktiven Sprachassistenten verwandelt, bereits seit September Kunden des Plus-Abonnements angeboten. Mit dem neuesten Update wird dieses Feature auch für ein größeres Publikum zugänglich.
ChatGPT kann sprechen
Dabei gestaltet sich die Nutzung von GPT Voice unkompliziert und intuitiv. Nach der Aktualisierung oder Installation der ChatGPT-App auf Android oder iOS Geräten ist die Funktion bereit zur Anwendung. User können zwischen vier verschiedenen Stimmen wählen, um die Interaktion mit GPT zu personalisieren. Ein kleines Kopfhörersymbol in der unteren rechten Ecke der App weist auf die Funktion hin.
Beim ersten Start durchlaufen User einen einmaligen Einrichtungsprozess. Dieser beinhaltet die Mikrofonfreigabe, die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und die Auswahl der bevorzugten Stimme. Anschließend erscheint ein großer Punkt auf dem Bildschirm, dass das „Gesicht“ von ChatGPT darstellt. Dieser Punkt verändert seine Form je nach Aktivität: Ein Kreis beim Zuhören, eine Gedankenblase beim „Nachdenken“ und eine Wellenform bei der Antwort.
Umgangssprache ist kein Problem
GPT Voice erkennt automatisch die gesprochene Sprache und antwortet entsprechend in dieser. GPT Voice versteht ganz normale Umgangssprache und kann auch den Kontext trotz Satzbau-Fehlern herausarbeiten. Dadurch wirkt die Interaktion mit ChatGPT deutlich natürlicher, als beispielsweise mit Siri oder dem Google Assistant. Immerhin muss bei den bekannten Assistenten die Sprache „künstlich verstellt“ werden, damit die Eingabe erkannt wird.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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