Apple muss seit kurzer Zeit alternative App-Stores auf iPhones erlauben, macht dies jedoch nicht ohne Einschränkungen: Verlässt man die EU für mehr als 30 Tage, blockiert iOS 17.4 die Installation neuer Apps und Updates aus diesen Quellen.
Mit der Einführung von iOS 17.4 brachte Apple eine signifikante Änderung für iPhone-Nutzer in der Europäischen Union: die Möglichkeit, Apps aus alternativen App-Stores zu installieren. Diese Neuerung entsprach einer Anforderung des Digital Markets Act der EU, der eine größere Offenheit und Wettbewerbsfähigkeit digitaler Plattformen fordert. Doch Apple setzt diese Regelungen mit erheblichen Einschränkungen um.
Nutzer, die längere Zeit außerhalb der EU sind, werden unerwartet Probleme bekommen. Nach einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen außerhalb der EU ist es ihnen nicht mehr möglich, neue Apps aus alternativen App-Stores zu installieren oder bestehende Apps zu aktualisieren. Diese Regelung wirft Fragen hinsichtlich der Nutzerfreundlichkeit und der Sicherheit auf, da betroffene Apps während der Abwesenheit keine Sicherheitsupdates erhalten können.
Noch keine alternativen App-Stores für iPad und Apple Watch
Obwohl die Einführung alternativer App-Stores als Reaktion auf EU-Vorgaben erfolgte, zeigt sich, dass Apple bemüht ist, die Nutzung dieser Möglichkeiten unter iOS zu begrenzen. Bislang profitieren nur iPhones von dieser Sideloading-Möglichkeit, während iPads und die Apple Watch weiterhin ausschließlich auf den Apple App Store angewiesen sind.
Die Entscheidung, Sideloading außerhalb der EU zu beschränken, dürfte auch von dem Wunsch getrieben sein, die Nutzung dieser Funktion auf tatsächliche EU-Bürger zu beschränken. Allerdings könnten die getroffenen Maßnahmen auch Nutzer treffen, die aus beruflichen oder persönlichen Gründen länger im Ausland sind.
Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt abzuwarten, wie sich die Verfügbarkeit und Nutzung alternativer App-Stores in der EU entwickeln wird. Die jüngsten Einschränkungen durch Apple werfen jedoch Fragen auf, inwiefern diese Maßnahmen mit den Zielen des Digital Markets Act vereinbar sind und welche Auswirkungen sie auf das Nutzererlebnis haben werden.
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