Einschränkungen für die Mitnahme von E-Scootern in NRWs ÖPNV

Neue Regeln der Verkehrsbetriebe!

Ab dem 1. März wird in den fünf größten Städten von Nordrhein-Westfalen ein neues Verbot wirksam, das die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen beschränkt. Dies geschieht aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Brandgefahr, die von den Akkus dieser Geräte ausgehen kann.

Einschränkungen bei der Mitfuhr von E-Scootern

Konkret untersagen dabei die KVB (Köln), Rheinbahn (Düsseldorf), DSW21 (Dortmund), Ruhrbahn (Essen) und DVG (Duisburg) die Mitnahme der E-Scooter. Die neuen Regelungen machen Unterschiede zwischen verschiedenen Typen von elektrischen Fahrzeugen. Während E-Scooter nicht mehr mitgenommen werden dürfen, sind elektrische Fahrräder, Rollstühle und spezielle Fahrzeuge für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen weiterhin erlaubt. Das Verbot in NRW ist tatsächlich kein Einzelfall. Ähnliche Maßnahmen wurden bereits in anderen großen Städten weltweit ergriffen. In Deutschland gibt es jedoch noch keine einheitliche Regelung. Einige Verkehrsbetriebe in NRW haben eigene Termine für ähnliche Verbote angekündigt.

Einheitliche Regelungen

Die aktuelle Situation mit unterschiedlichen Regeln in verschiedenen Städten und Regionen ist sowohl für Fahrgäste als auch für die Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel problematisch. Es sollen wohl bereits Bemühungen für landesweite Regelung für das Mitführen der elektrischen Kleinstfahrzeuge laufen. Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass zukünftige Verbesserungen in der Sicherheitstechnologie von E-Scooter-Akkus und strengere Normen das aktuelle Verbot überflüssig machen könnten. Derzeit sind die Sorgen, die mit den Akkus von E-Scootern einhergehen, jedoch zu groß.

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Zuletzt soll es laut den Betrieben häufiger dazu gekommen sein, dass sich E-Scooter selbst entzündet haben. Dies stellt demnach eine Gefahr für Mitreisende dar und kann besonders in Tunneln (U-Bahn) gefährlich sein. Vermutlich sind hiervon besonders „Billig“ E-Scooter aus China betroffen, die ohne Zulassung mitgeführt werden. In der Regel müssen auch E-Scooter gewisse Vorschriften erfüllen, um eine Straßenzulassung und Deutschland zu erhalten.

Stellungnahme NRW-Verkehrsministerium

Das bisherige Sicherheitskonzept, welches im Brandfall die Weiterfahrt in den nächsten Tunnelbahnhof in Kombination mit nicht entflammbaren Materialien im Zug greift, ist bei einem Brand von E-Tretrollern nicht mehr ausreichend. Sobald ein gültiger Normungsprozess untaugliche Akkus vom Markt ausschließt und Manipulationen am Gerät nicht mehr vorgenommen werden können, muss die Situation neu bewertet werden.

NRW-Verkehrsministerium

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Quellen:

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