EU-Kommission will einheitlichen Ladeanschluss für Smartphones

Haben bald alle Geräte USB-C?
Bei Android-Smartphones war lange Zeit Micro-USB als Standard etabliert, bevor er in einem mehrjährigen Prozess langsam, aber sicher von dem vielseitigeren USB-C abgelöst wurde. Dazu haben sich Hersteller jedoch freiwillig entschieden und auch auf die Kundenbedürfnisse gehört. Ein Gesetzesentwurf der EU-Kommission könnte diesen Anschluss bald verpflichtend machen.

Die Idee ist nicht neu: Schon seit mehr als zehn Jahren hat die EU-Kommission den Plan, dass alle Smartphones irgendwann mit dem gleichen Anschluss für Strom- und Datenübertragung ausgestattet sind – und zwar sowohl im Android- als auch im iOS-Lager. Das ist natürlich vor allem Apple ein Dorn im Auge, das sich seit jeher gegen derlei Pläne stemmt und stattdessen selbst beim iPhone 13 an Lightning festhält, auch aus angeblichen Umweltschutzgründen. Dass sich das Unternehmen aus Cupertino einem Wandel nicht vollends verschließt, zeigen aber neuere Modelle des iPads, die inzwischen mit USB-C statt Lightning erscheinen. An dieser Stelle haben wir übrigens mal übersichtlich die verschiedenen USB-Standards für euch aufgeschlüsselt.

Plan umfasst nicht nur Smartphones

Ein aktueller Gesetzesentwurf geht aber noch weiter, denn nicht nur die Anschlüsse an Smartphones sollen vereinheitlicht werden, um dem wachsenden Berg an Elektroschrott durch verschiedene Ladekabel etwas entgegenzusetzen. Auch Tablets, Kopfhörer, Lautsprecher, tragbare Konsolen und Kameras sollen künftig nur noch mit USB-C erscheinen dürfen, wenn es nach der Kommission ginge. Während auch bei Highend-Peripherie USB-C mittlerweile beinahe zum Standard geworden ist, könnte diese Entscheidung vor allem bei Kopfhörern und Lautsprechern aus einem niedrigen Preissegment zu höheren Preisen für die Endkunden führen.

USB-C soll künftig bei vielen Geräten zum Standard werden.

Gesetz könnte 2024 in Kraft treten

Noch ist das Gesetz nicht durch, sondern liegt lediglich als Entwurf vor. Im Falle einer Zustimmung von Parlament und Mitgliedsstaaten durch den Europäischen Rat hätten die Staaten ein Jahr Zeit, um die neuen Regeln in ihr nationales Recht zu übertragen. Die Kommission beabsichtigt außerdem, den Herstellern eine Übergangsfrist von zwei Jahren zu gewähren, ab 2024 soll die Regel aber schließlich in Kraft treten.

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Quellen:
Jonathan Kemper

... ist fertig studierter Technikjournalist und Techblogger seit rund einem Jahrzehnt.

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