Google hat eine neue App veröffentlicht, mit der Apps von Drittanbietern einfacher auf die Kamerafunktionen der Pixel-Smartphones zugreifen können. Als erste Funktion wird der Nachtsichtmodus für Apps wie Snapchat freigeschaltet, allerdings vorerst nur bei Pixel 6 Modellen.
Mit dem März-“Feature Drop” beliefert Google seine neuesten Pixel 6 (Pro) Geräte mit zahlreichen neuen Funktionen. Im Detail könnt ihr euch die Neuerungen in Jonathans Beitrag durchlesen, besonders den Kamerafunktionen wird aktuell auf Twitter und Co. jedoch besondere Aufmerksamkeit geschenkt.
Pixel-Nachtsichtmodus auch in Snapchat nutzbar
Denn während das Update selbst noch auf sich warten lässt, taucht im Google Play Store eine neue App auf, mit der die zukünftigen Pläne für die Pixel-Kameras deutlich werden. Bereits im Voraus war bekannt, dass mit dem Feature Drop die Nutzung des Nachtsichtmodus in Snapchat ermöglicht werden soll. Auf diese und weitere Funktionen der Pixel-Kamera können Drittanbieter-Apps normalerweise nicht ohne weiteres zugreifen. Auf der Store-Seite der App “Pixel-Kamera-Dienste” weist Google darauf hin, dass externe Apps derlei Bildverarbeitungsfunktionen künftig ebenfalls nutzen können:

“Die Pixel-Kamera-Dienste sind eine Systemkomponente, die das Verwenden von Funktionen der Pixel-Kamera (z. B. den Nachtsichtmodus) in Drittanbieter-Apps ermöglicht, denen du den Zugriff auf deine Kamera erlaubt hast. Diese Komponente ist auf deinem Gerät vorinstalliert und sollte regelmäßig aktualisiert werden, damit dir immer die neuesten Bildverarbeitungsupdates und andere Fehlerbehebungen zur Verfügung stehen”, heißt es im Beschreibungstext der App.
Die erste Version der App ermöglicht vorerst lediglich den Nachtsichtmodus, weitere Funktionen könnten allem Anschein nach aber bald folgen. Wann oder ob diese App auch für ältere Pixel-Geräte kommen wird, ist bislang noch nicht bekannt.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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