Bald ist es wieder soweit: Die Gamescom startet in Köln! Eine Messe, die Herzen aller Gamerinnen und Gamer höher schlagen lässt und die neuesten Innovationen aus der Welt der Spiele präsentiert. Mit dabei ist natürlich auch in diesem Jahr wieder Asus ROG. Das Unternehmen hat spannende Produkte und einige Gewinnspiele angekündigt.
Los geht es bereits am 22. August um 16 Uhr mit einem Presseevent, auf dem neue Produkte, ein Gewinnspiel und andere Fan-Aktivitäten vorgestellt werden. Verfolgen könnt ihr das Event auf der offiziellen ROG-Seite, von uns gibt es zudem spannende Insights vor Ort. Was für Neuheiten Asus wohl im Gepäck hat?
Doch nicht nur das: Asus startet die Gamescom mit einem dicken Giveaway und verlost folgende Preise bis zum 22. August um 23:59 Uhr CST (GMT+8):
- 2x ROG Strix GeForce RTX 4090 24 GB GDDR6X OC Grafikkarten in der limitierten EVA-02 Edition
- 5x ROG Harpe Ace Aim Lab Edition Mäuse (hier im Test)
- 5x ROG Azoth Gaming-Tastaturen (hier im Test)
Um teilzunehmen, müssen sich die Fans auf der ROG Gamescom-Microsite anmelden und so viele der aufgeführten Aufgaben wie möglich erfüllen. Durch das Posten von Inhalten rund um ROG oder Evangelion auf sozialen Medien, wie etwa Fotos ihrer EVA-Kollektion, sich im Asukas RED-Kleidung vor einem ROG-Shop ablichten lassen oder Geschichten über ihr erstes ROG Produkt, können Fans ihre Chancen auf einen Gewinn steigern. Wichtig dabei ist, das offizielle @asusrog-Konto zu markieren und die Hashtags #roggamescom23 sowie #ROGxEVANGELION zu verwenden.

Weitere Preise gibt es bei der Gamescom Watch2Win Challenge zu gewinnen. Darunter sind ROG Mainboards, diverse ROG Swift OLED Gaming-Monitore, ein ROG Rapture GT6 Router, ROG Cetra True Wireless Headsets, ROG Gladius III Wireless Gaming-Mäuse und ROG Strix Scope RX Gaming-Tastaturen. Die Challenge läuft vom 22. August bis 22. September 2023 um 23:59 Uhr CST (GMT+8).
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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