Google hat kürzlich ein signifikantes Update für seine Pixel Kamera App veröffentlicht. Die neueste Version 9.2, die seit dem 4. Dezember zum Download bereitsteht, bringt mehrere wichtige Verbesserungen und Funktionen mit sich.
Die App ist verfügbar im Google Play Store und mit allen Google Pixel-Smartphones kompatibel, die unter Android 14 laufen, einschließlich des Pixel 4a 5G, der Pixel 5-Serie und neueren Modellen. Ein Highlight des Updates ist der offizielle Support für Ultra HDR , der nun erstmals für Nutzer des Pixel 7, Pixel 7 Pro (Test) und älterer kompatibler Pixel-Modelle zur Verfügung steht.
Google Pixel 8 Pro
Das neue Flaggschiff-Smartphone von Google sticht nicht nur mit seiner überarbeiteten Kamera, sondern auch neuen KI-Funktionen, dem neuen Tensor G3 Chip sowie dem extrem hellen OLED-Bildschirm hervor.
Die dadurch entstehenden Bilddateien ermöglichen es HDR-Displays, die zusätzlichen Helligkeitsinformationen effektiv darzustellen. Diese Funktion kann in den App-Einstellungen aktiviert und neuerdings bei den neuesten Modellen, dem Pixel 8 und Pixel 8 Pro (Test), auch deaktiviert werden.
Verbesserungen bei Farbmanagement und Benutzeroberfläche
Die Pixel Kamera App 9.2 führt zudem die Möglichkeit ein, Fotos im DCI-P3-Farbraum zu speichern. Dieser erweiterte Farbraum bietet eine breitere Farbpalette im Vergleich zu sRGB, was zu lebendigeren und genaueren Farben in den Fotos führt. Darüber hinaus hat Google die Benutzeroberfläche der App überarbeitet. Die Bedienelemente für Belichtung, Schatten und Weißabgleich befinden sich nun am unteren Ende des Displays, direkt über dem Auslöser.
Dieses veränderte Design sorgt dafür, dass weniger vom Sichtfeld der Kamera verdeckt wird. Des Weiteren können die Steuerungselemente für Blitz und Selbstauslöser erreicht werden, indem vom unteren Bildschirmrand nach oben gewischt wird, um ein Einstellungsfenster zu öffnen.
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Quellen:Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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