Wer in den nächsten Monaten ein Balkonkraftwerk kauft, muss eventuell auf neue Beschränkungen achten. Laut einem kürzlich aufgetauchten Papier des VDE soll die Leistungsfähigkeit der PV-Module auf 960 Watt beschränkt werden. Außerdem soll bald die 600 Watt Grenze für Wechselrichter angehoben werden.
Anfang des letzten Jahres hat der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) ein Positionspapier veröffentlicht, in dem eine starke Deregulierung für Balkonkraftwerke (Test: Anker Solix) vorgeschlagen wird. Hierzu zählt unter anderem die Anhebung der Bagatellgrenze von 600 Watt auf 800 Watt, um der EU-Norm zu entsprechen. Diese Änderung rückt zwar in greifbare Nähe, zum jetzigen Zeitpunkt (Februar 2024) gilt jedoch noch die bekannte 600-Watt-Grenzen. Das sogenannte „Solarpaket 1“, mit dem die Bagatellgrenze angehoben wird, soll voraussichtlich im März 2024 in Kraft treten.
Modulleistung wird limitiert
Das Solarpaket umfasst allerdings auch neue Begrenzungen, unter anderem soll die maximale Modulleistung auf 2.000 Watt beschränkt werden. Hierbei würde es sich zumindest um eine großzügige Grenze handeln, mit der die Installation von vergleichsweise großen Balkonkraftwerken möglich wäre. Zumindest empfiehlt es sich im Normalfall, eine höhere Modulleistung zu installieren, um die Einspeiseleistung des Wechselrichters auszunutzen.
Maximal 960 Watt pro Modul
Nun ist jedoch ein Dokument der VDE aufgetaucht, in dem eine Norm von maximal 960 Watt pro Modul gefordert wird. Dieses Limit setzt sich aus dem kommenden Einspeiselimit von 800 Watt und einem zusätzlichen Spielraum von 20 Prozent zusammen. Der VDE erklärt in diesem Papier, das dem YouTuber Andreas Schmitz zugespielt wurde, dass dieses Limit im Hinblick auf ältere Installationen berechtigt wäre. In ungünstigen Fällen könnte es demnach dazu kommen, dass die höhere Modulleistung zur Überhitzung von Kabeln führen kann. Im schlimmsten Fall könnten sogar Brände entstehen.
Letztlich handelt es sich bei der Produktnorm VDE 0126-95 nicht um ein Gesetz, sodass hiergegen straffrei verstoßen werden kann. Wer jedoch leistungsfähigere Module nutzt, könnte im Schadensfall auf seinen Kosten sitzen bleiben, da Sachverständige die VDE-Normen meist zurate ziehen.
Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr aus optischen Gründen verbieten
Streitigkeiten gibt es auch noch mit den Vertretern aus der Wohnungswirtschaft. Zukünftig soll der Aufbau eines Balkonkraftwerks nur noch mit triftigem Grund verwehrt bleiben. Bisher begründen viele Vermieter das Verbot damit, dass Balkonkraftwerke optisch unzumutbar seien. Alternativ wird die Prüfung durch eine Elektrofachkraft gefordert, wodurch die Installationskosten allerdings extrem ansteigen.
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