Gemini bald auch im Ohr: Pixel Buds & weitere Kopfhörer erhalten Google-KI

Gemini bald noch schneller erreichen!

Google Gemini, oder wie es bis vor wenigen Tagen noch hieß, Google Bard, ist neben ChatGPT einer der bekanntesten KI-Chatbots, die es derzeit auf dem Markt gibt. Nutzer von Bluetooth-Kopfhörern mit Assistant-Funktion, wie Google Pixel Buds, dürfen sich offenbar schon auf ein neues Feature freuen, das Gemini nützlicher macht.

Gemini statt Google Assistant

Die Kollegen von 9to5Google haben sich die neueste Version der Google-Beta-App angeschaut und herausgefunden, dass neben der Smartphone-App von Gemini auch an der Expansion für Kopfhörer gearbeitet wird. Demnach könnten Nutzer von Google Pixel Buds (Test) und anderen Kopfhörern mit Assistant-Unterstützung in naher Zukunft auf die künstliche Intelligenz per Sprachbefehl zugreifen. Derzeit setzt das amerikanische Unternehmen noch auf den Google Assistant bei den Pixel Buds.

Google Pixel 8 Pro Smartphone in Bay (Blau).

Google Pixel 8 Pro

Das neue Flaggschiff-Smartphone von Google sticht nicht nur mit seiner überarbeiteten Kamera, sondern auch neuen KI-Funktionen, dem neuen Tensor G3 Chip sowie dem extrem hellen OLED-Bildschirm hervor.

Anfragen vermutlich begrenzt

Es bleibt abzuwarten, auf welche Weise Google Gemini für den Einsatz mit Kopfhörern optimieren wird, vor allem bezüglich der Antwortlängen. Längere Antworten sind auf einem Display deutlich einfacher zu erfassen als beim Hören über Kopfhörer. Wie viele Fragen man der KI dann stellen kann, wird vermutlich auch begrenzt sein. 9to5Google schreibt, dass es in der App einige Hinweise darauf gibt, dass in einem Zeitraum nur eine bestimmte Anzahl an Anfragen gestellt werden kann.

Allround-PC Preisvergleich

Mit * markierte Links sind Affiliate-Links. Mit dem Kauf über diesen Link erhalten wir eine Verkaufsprovision, ohne dass du mehr bezahlst.

Quellen:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

^