Microsoft bringt Xbox Game Pass auf die Meta Quest 3

Games lassen sich jetzt per Cloud auf das Headset streamen!

Microsoft arbeitet ständig daran, den Xbox Game Pass auf neue Plattformen auszuweiten. Nun begibt sich das Gaming-Abo in eine neue Dimension: Das Unternehmen hat angekündigt, dass der Xbox Game Pass ab sofort auch auf den Virtual Reality Brillen von Meta verfügbar sein wird. Explizit wird die Cloud Gaming App durch Metas Quest 2, Quest 3 und dem Pro-Headset unterstützt.

Dadurch können Spiele direkt über die Cloud auf das VR-Headset gestreamt werden – die lokale Berechnung entfällt also. Wer allerdings darauf hofft, dass die Spiele dann als VR-Erlebnis verfügbar sind, wird wohl enttäuscht werden. Stattdessen werden die Games auf einer virtuellen Leinwand in der VR-Welt präsentiert. Für die Nutzung ist natürlich ein aktives Xbox Game Pass Ultimate Abo notwendig.

Meta Quest 3

Meta Quest 3 VR-Headset

Die Meta Quest 3 ist die dritte Generation der leistungsstärksten Quest zurzeit. Sie bietet 4K+ Grafik, 3D-Audio und eine bessere Performance im Vergleich zum Vorgänger.

Mit vielen Controllern kompatibel

Darüber hinaus können User den Service mit verschiedenen Controllern nutzen, darunter mit Microsofts Xbox Controller. Daneben werden der PlayStation 4 Controller, der Nintendo Switch Pro Controller und weitere Bluetooth Controller unterstützt. In naher Zukunft soll auch das PlayStation 5 Controller zu dieser Liste gehören, hierfür ist allerdings noch ein Update notwendig.

Xbox Controller in Türkis-Pink
Bild: Javier Martínez/Unsplash

Ein „großer Tag“ für VR

Meta hat die Verfügbarkeit des Xbox Game Streaming Service als „großen Tag für VR“ bezeichnet. Vor Kurzem hat auch Valve eine Streaming-App für Metas VR-Headsets herausgebracht. Hierüber lassen sich Games direkt vom heimischen Rechner auf die VR-Brille streamen und spielen. Das Streamen über die Cloud ist hiermit allerdings nicht möglich.

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Quellen:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen (m/w/d) verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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